Benutzer CHEFE schrieb:
Mich wundert, dass BerliKomm nach diesem Urteil das bereits gezahlte Geld nicht wieder zurückfordern können soll. Eigendlich müßte es der BerliKomm doch möglich sein, dass Geld von der Telekom zurückzufordern, welche es wiederrum vom jeweiligen Anbieter fordern könnte u.s.w. bis es der Anbieter zu bezahlen hat, welcher die Nummer vermarkter hat (oder zumindest dessen Provider.
Ich hab da auch so meine Probleme, denn wenn man der Argumentation glauben würde, dann müsste ja z.B. die Telekom alle Forderungen aus 0190 an die entsprechenden Anbieter überweisen und dann schauen wie sie an das Geld kommt. Wenn der Kunde nicht zahlt, muss ja auch der entsprechende Anbieter bzw. Nummernweiterverkäufer sich um die Eintreibung kümmern. Im genannten Beispiel wäre das ja die DTAG und nicht Berlikomm.
Wenn ich mich recht erinnere, hat die DTAG zumindest bis zum Inkasso-Urteil die Gebühren verauslagt und war dann selbst für das Inkasso zuständig. Ob das jetzt noch so ist, weiß ich nicht. aber Berlikomm ist nicht Telekom und so kann es sein, dass Citycarrier von der Inkasso-Regelung ausgeschlossen sind.