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Der Stein des Weißen ...


21.01.2003 18:05 - Gestartet von preisspecht
... ist die Idee wohl kaum, sonst wären die anderen Bieter auch schon auf den Trichter gekommen.

Die RegTP ist ja hoheitlich tätig (daher liegt peso auch richtig mit dem Vergleich Zulassungsstelle) und erfüllt damit IMHO nicht die Unternehmereigenschaft nach § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Die Post hat noch ein Teil-Monopol, ist aber als privatwirtschaftliches Unternehmen Unternehmer im Sinne des UStG. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen nach den EG-Richtlinien Lieferungen und Leistungen ermäßigt besteuert werden oder ganz befreit werden. Genau das war ja der Streitpunkt Post AG mit der EG in jüngster Zeit, der wohl noch länger die Gerichte beschäftigen wird, neben dem Vorwurf von Quersubventionen Monopol-/Wettbewerbsbereich.

Auch wenn es oft in einen Topf geworfen wird:
Nicht-Unternehmer (staatlicher Hoheitsbereich, Privatpersonen) unterliegen überhaupt nicht dem Umsatzsteuergesetz (nicht steuerbar), Unternehmer dagegen immer, es sind ggf. nur einige oder alle Leistungen umsatzsteuerfrei, aber auch diese Umsätze (z.B. Vermietungsumsätze) müssen spätetens in der Jahreserklärung angegeben werden (steuerbar nach dem UStG, wenn auch nach einzelnen Bestimmungen des UStG steuerfrei), soweit nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird ... aber das führt zu weit.

Hier liegt aber schon - wegen hohheitlichen Charakters - ein nicht steuerbarer Umsatz vor, ich denke die haben nicht den Funken einer Chance.