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Quam = Quatsch


22.01.2003 16:07 - Gestartet von tcsmoers
Dabei geht es um die Frage, ob der Bund bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen als Unternehmer mit Gewinnabsicht oder in hoheitlicher Funktion auftrat.

Mobilfunklizenzen werden in hoheitlicher Funktion vergeben. Wenn Quam Recht hätte, müssten auch die die D-Netz-Lizenzen die Beträge zurückgezahlt werden. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die nicht irgendeine Zahlungsaufforderung bekommen haben. Wenn die Lizenz Mehrwertsteuerpflichtig gewesen wäre, hätte dieser Betrag in der Rechnung ausgeworfen werden müssen.

Wer ist wohl der zweite Antragsteller ? Der kühle Rote dem hohen Norden ?

peso
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[1] Ist denn MWSt. bezahlt worden?
ezc antwortet auf tcsmoers
22.01.2003 17:40
Benutzer tcsmoers schrieb:
...
bekommen haben. Wenn die Lizenz Mehrwertsteuerpflichtig gewesen wäre, hätte dieser Betrag in der Rechnung ausgeworfen werden müssen.

Ich frage mich, ob denn, wenn schon, die MWSt. nicht vom Betrag der Versteigerung berechnet worden und zusätzlich erhoben worden wäre. Dann hätten also alle zunächst mal 16% mehr zahlen müssen, um diesen Betrag dann anschließend wieder als Vorsteuer abzusetzen.
Oder wo liegt da mein Fehler?

Im übrigen scheint es mir aber logisch zu sein, dass der Bund hoheitlich tätig war - auch wenn der Finanzminister gegen die Einnahmen sicher nichts einzuwenden hatte.
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[1.1] tcsmoers antwortet auf ezc
22.01.2003 17:57
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb: ...
bekommen haben. Wenn die Lizenz Mehrwertsteuerpflichtig gewesen wäre, hätte dieser Betrag in der Rechnung ausgeworfen werden müssen.

Ich frage mich, ob denn, wenn schon, die MWSt. nicht vom Betrag der Versteigerung berechnet worden und zusätzlich erhoben worden wäre. Dann hätten also alle zunächst mal 16% mehr zahlen müssen, um diesen Betrag dann anschließend wieder als Vorsteuer abzusetzen.
Oder wo liegt da mein Fehler?

Astrein :-)))) Da habe ich gar nicht dran gedacht. Dann bekommt Quam jetzt eine Nachforderung, weil man die Mehrwertsteuer vergessen hat.

peso



Im übrigen scheint es mir aber logisch zu sein, dass der Bund hoheitlich tätig war - auch wenn der Finanzminister gegen die Einnahmen sicher nichts einzuwenden hatte.
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[1.1.1] Ed antwortet auf tcsmoers
23.01.2003 02:19
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb: ...
bekommen haben. Wenn die Lizenz Mehrwertsteuerpflichtig gewesen wäre, hätte dieser Betrag in der Rechnung ausgeworfen werden müssen.

Ich frage mich, ob denn, wenn schon, die MWSt. nicht vom Betrag der Versteigerung berechnet worden und zusätzlich erhoben worden wäre. Dann hätten also alle zunächst mal 16% mehr zahlen müssen, um diesen Betrag dann anschließend wieder als Vorsteuer abzusetzen.
Oder wo liegt da mein Fehler?

Astrein :-)))) Da habe ich gar nicht dran gedacht. Dann bekommt Quam jetzt eine Nachforderung, weil man die Mehrwertsteuer vergessen hat.

Das hab ich mich auch schon gefragt. Denn Quam hat ja sicher bisher weniger als 1Mrd. Euro MWSt. abgeführt. Wäre mal lustig zu wissen ob das echt passieren könnte, dann gäbs mal ordentlich was zu lachen. :-)

Grüße

Ed
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[1.1.1.1] iwir antwortet auf Ed
23.01.2003 07:51
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb: ...
bekommen haben. Wenn die Lizenz Mehrwertsteuerpflichtig gewesen wäre, hätte dieser Betrag in der Rechnung ausgeworfen werden müssen.

Ich frage mich, ob denn, wenn schon, die MWSt. nicht vom Betrag der Versteigerung berechnet worden und zusätzlich erhoben worden wäre. Dann hätten also alle zunächst mal 16% mehr zahlen müssen, um diesen Betrag dann anschließend wieder als Vorsteuer abzusetzen.
Oder wo liegt da mein Fehler?

Astrein :-)))) Da habe ich gar nicht dran gedacht. Dann bekommt Quam jetzt eine Nachforderung, weil man die Mehrwertsteuer vergessen hat.

Das hab ich mich auch schon gefragt. Denn Quam hat ja sicher bisher weniger als 1Mrd. Euro MWSt. abgeführt. Wäre mal lustig zu wissen ob das echt passieren könnte, dann gäbs mal ordentlich was zu lachen. :-)

Grüße

Ed

Hallo und guten Tag,

es gibt sicher mehr als einen Grund, warum es Steuerberater gibt. Die Ausbildung ist mühsam und mit hohem Risiko verbunden:

Das Umsatzsteuerrecht kennt keine Gewinnabsicht. Gewinnabsicht ist Einkommensteuer-Liga.

Zum Auktionspreis: Nach der Preisangabenverordnung handelt es sich grundsätzlich um Bruttopreise. D.h. inklusive Umsatzsteuer, daraus folgt: sofern die sonstige Leistung umsatzsteuerbar und mangels Befreiungsvorschrift steuerpflichtig ist, hat der Unternehmer (hier der Bund) selbständig die enthaltene Umsatzsteuer abzuführen und in der Rechnung auszuweisen. Quam kann als Leistungsempfänger die Vorsteuer nur geltendmachen, sofern eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegt.
Fraglich ist lediglich, ob die sonstige Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
Hier sollte eine nicht ganz so "teure" Feststellungklage genügen.

Mfg
iwir
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[1.1.1.1.1] ezc antwortet auf iwir
28.01.2003 17:30
Benutzer iwir schrieb:

Hallo und guten Tag,

es gibt sicher mehr als einen Grund, warum es Steuerberater gibt. Die Ausbildung ist mühsam und mit hohem Risiko verbunden:

Das Umsatzsteuerrecht kennt keine Gewinnabsicht. Gewinnabsicht ist Einkommensteuer-Liga.

Also gut, aber es ging darum, ob der Staat hier unternehmerisch (lassen wir das mit dem Gewinn halt weg) oder hoheitlich tätig war - wenn ich mich recht erinnere.

Zum Auktionspreis: Nach der Preisangabenverordnung handelt es sich grundsätzlich um Bruttopreise.

Ich glaube, das stimmt nur, wenn sich die Preisangabe an Endkunden richtet. Jeder Katalog, der für gewerbliche Anwender bestimmt ist, listet Nettopreise auf - also ohne Umsatzsteuer. Und Privatleute waren an der Auktion ja nicht beteiligt.

Aber in der Tat kenne ich mich da nicht so gut aus. Deshalb meine Frage, wo da mein Fehler liegt. Also: Gibt es eine Vorschrift, nach der auch für gewerbliche Kunden in diesem Fall Bruttopreise anzugeben sind?
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[1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf ezc
28.01.2003 19:48
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Hallo und guten Tag,

es gibt sicher mehr als einen Grund, warum es Steuerberater gibt. Die Ausbildung ist mühsam und mit hohem Risiko verbunden:

Das Umsatzsteuerrecht kennt keine Gewinnabsicht. Gewinnabsicht ist Einkommensteuer-Liga.

Also gut, aber es ging darum, ob der Staat hier unternehmerisch (lassen wir das mit dem Gewinn halt weg) oder hoheitlich tätig war - wenn ich mich recht erinnere.

Zum Auktionspreis: Nach der Preisangabenverordnung handelt es sich grundsätzlich um Bruttopreise.

Ich glaube, das stimmt nur, wenn sich die Preisangabe an Endkunden richtet. Jeder Katalog, der für gewerbliche Anwender bestimmt ist, listet Nettopreise auf - also ohne Umsatzsteuer. Und Privatleute waren an der Auktion ja nicht beteiligt.

Aber in der Tat kenne ich mich da nicht so gut aus. Deshalb meine Frage, wo da mein Fehler liegt. Also: Gibt es eine Vorschrift, nach der auch für gewerbliche Kunden in diesem Fall Bruttopreise anzugeben sind?

Zwei paar Schuhe:

1.) Sachverhalt: Der Staat war bei der Auktion der Annahme, er handle hoheitlich. Insofern ist der erzielte Auktionspreis gleich Endpreis/Entgeld. War der Staat irriger Auffassung über die Steuerpflicht, ist Bemessungsgrundlage für die USt Entgeld ./. Umsatzsteuer. Ergo: In diesem Fall "Bruttopreis".
Ob sich der Staat geirrt hat? Liegt nicht in meiner Entscheidung.

2.)Zwischen "Gewerblichen", sagen wir besser umsatzsteuerlichen Unternehmern, mag es eine übliche Gepflogenheit sein, mit "Nettopreisen" zu arbeiten. Gleichwohl ist grundsätzlich auf die Umsatzsteuer hinzuweisen. Probleme hatte z.B. mal die GEZ/Metro (nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Gebühreneinzugszentrale) im Zusammenhang mit der Preisangabe in den Werbeprospekten.

Sofern Du eine explizite Aussage wegen der Preisangabenverordnung wünscht, kann ich mich mal umsehen.
Aber Mandantenerstberatung: 350 DM plus USt ;-))

Gruß

iwir

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[1.1.1.1.1.1.1] Deine Beratungskosten
ezc antwortet auf iwir
29.01.2003 11:52
Benutzer iwir schrieb:

Sofern Du eine explizite Aussage wegen der Preisangabenverordnung wünscht, kann ich mich mal umsehen. Aber Mandantenerstberatung: 350 DM plus USt ;-))

Würde ich ja sofort machen, hab aber leider nicht mehr so viele DM - und ich vermute fast, dass man Preise auch in der gesetzlichen Währung angeben muss - oder?
;-))
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[1.1.1.1.1.1.1.1] iwir antwortet auf ezc
29.01.2003 13:07
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer iwir schrieb:

Sofern Du eine explizite Aussage wegen der Preisangabenverordnung wünscht, kann ich mich mal umsehen. Aber Mandantenerstberatung: 350 DM plus USt ;-))

Würde ich ja sofort machen, hab aber leider nicht mehr so viele DM - und ich vermute fast, dass man Preise auch in der
gesetzlichen Währung angeben muss - oder?
;-))

Gut gebellt, Löwe ;-)
habe leider die aktuelle Gebührenordnung mit den neuen Sätzen nicht parat.
Ein Fehler hat sich eingeschlichen: Es heißt nicht GEZ sondern GHZ.
Bitte die Nachlässigkeit zu entschuldigen.

Gruß

iwir