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Ausgerechnet die Monopolkomission?


24.04.2024 14:39 - Gestartet von IMHO
Die Misserfolge von Netzbetreibern, die im Sub-1-GHz-Bereich keine Frequenz-Lizenzen haben, sind bekannt. In Deutschland war es die Firma E-Plus, die beim Umstieg von 3G/UMTS auf 4G/LTE keine 800MHz-Lizenzen ergattern konnte und wenig später aus dem Wettbewerb in Deutschland ausstieg. Umgekehrt hielt in den USA niemand den Erfolg von T-Mobile-US für wahrscheinlich. Aber diese Firma (TMUS) ergatterte Lizenzen im 600MHz-Bereich für sich, deren Bedeutung von den Platzhirschen unterschätzt wurden (Ja es gibt noch andere Gründe für den Erfolg von TMUS). Aber ohne die Möglichkeit die Flächenversorgung preisgünstig bewirken zu können und ohne die Möglichkeit, Telefonate (auf niedrigen Frequenzen) stabil abwickeln zu können, nützt es einem Netzbetreiber nichts, wenn er über Frequenzen verfügt, die nur in Stadtgebieten kostendeckend eingesetzt werden können.
Die Bundesrepublik kann sich nicht einfach dumm und taub stellen. Als die Frequenzen im Bereich 2100MHz (LTE B1) und 3500MHz (5G N78) versteigert wurden, war klar dass die anderen Frequenz-Lizenzen bei 800MHz und 1800MHz (teilweise) Ende 2025 auslaufen und mit Wirkung 1.1.26 neu versteigert werden werden. Damals hat die Bundesrepublik das Geld von 1&1 bereitwillig und gierig angenommen. - Der Umstand, dass der Versteigerung der für sich alleine genommen wertlosen 2100&3500-MHz-Lizenzen in absehbarer Zeit (2024/25) eine Versteigerung von Frequenzen im Sub-1-GHz-Bereich nachfolgen wird, gehörte zu den ökonomischen Rahmenbedingungen. Dies galt damals auch für die Frage, ob ein kostendeckender Betrieb eines vierten Mobilfunknetzes jemals wirtschaftlich werden könnte! Diese Rahmenbedingung für 1&1/Drillisch nachträglich nachteilig zu verändern, schreit geradezu danach, dass es Gerichtsverhandlungen und Auseinandersetzungen geben wird, ob der Staat hier nicht einen ökonomischen Vertrauensbruch begeht. Denn ersteigert hat ein ökoonomisch denkender Netzbertreiber die Frequenzen über 2100MHz nur unter der Annahme, dass er dieses unvollständige Lizenzportfolio mit Wirkung 1.1.26 wird ergänzen können. Wenn dieses Vertrauen gebrochen wird, wird der Staat sicherlich verklagt und wird am Schluss möglicherweise auch noch Schadensersatz zahlen müssen!
Dass ausgerechnet die Monopolkomission einen Vorschlag macht, der den Wettbewerb zwischen den drei etablierten Mobilfunkkonzernen und dem Neueinsteiger behindern kann und dann für den Staat kostenträchtig werden kann, verwundert mich sehr! Die sollten doch wissen, dass man Wettbewerbsbedingungen nicht zum Nachteil der (schwächeren) kleineren Wettbewerbsteilnehmer verändert werden sollten.