Benutzer wagnerth schrieb:
Die Frage stellt sich nun ob dieser Wegfall eines lange genutzten FEatures einen ausserordentliche Kündigung rechtfertigt.?
Nein der Wegfall von WLAN-Call berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Da ein Mobilfunkvertrag dazu gedacht ist, mobil zu telefonieren, und nicht über WLAN.