Benutzer Robby555 schrieb:
„ Wenn Kunden sich für die Kündigung allerdings (absichtlich oder versehentlich) ins Kundencenter eingeloggt haben und dort die Kündigung aussprechen, handelt es sich oft nur um eine Kündigungsvormerkung.“
Eine "Kündigungsvormerkung" ist juristisch gesehen eben Unsinn, und das wurde vom Richter auch entsprechend beantwortet.
Es geht um die Unart, dass manche Anbieter immer noch Kunden bei Kündigung zu einen Anruf drängen und das hätte man sofort von Anfang an mit entsprechende Strafen abstellen müssen.
Nochmal, im Zivilrecht gibt es keine "Strafen".
Ohne Pardon, ob einer über den Kündigungsbutton, angemeldet im Kundenportal oder schriftlich per Post kündigt spielt dabei keine Rolle.
Das spielt schon JETZT kein Rolle. Manchmal sieht ein Vertragspartner das eben anders und das klärt dann eben ein Gericht. So läuft das schon seit über 100 Jahren.