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Das überhaupt erst dagegen geklagt werden muss


31.03.2024 17:11 - Gestartet von Robby555
Das Gesetz ist eigentlich klar formuliert, Firmen die dagegen verstoßen sollten eine Verwarnung bekommen, ändern sie innerhalb von 14 Tage nichts daran 10% vom Jahresumsatz als Strafe ohne Einspruchsmöglichkeit. Zack, Problem gelöst.
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[1] Wechseler antwortet auf Robby555
01.04.2024 11:45
Benutzer Robby555 schrieb:
Das Gesetz ist eigentlich klar formuliert, Firmen die dagegen verstoßen sollten eine Verwarnung bekommen, ändern sie innerhalb von 14 Tage nichts daran 10% vom Jahresumsatz als Strafe ohne Einspruchsmöglichkeit. Zack, Problem gelöst.

Die ganze Thematik hat gar nichts mit dem Kündigungsbutton zu tun. Ein normaler Vertrag kann jederzeit in Textform gekündigt werden, ich nutze dafür regelmäßig eine eindeutig formulierte E-Mail an die dafür vorgesehene "Adresse der elektronischen Post" im Impressum. Den Zugang lasse ich mir vom Mailserver bestätigen (Delivery Status Notification https://www.lifewire.com/what-is-dsn-delivery-status-notification-for-smtp-email-3860942), gibt es seit 1982 und genügt dafür völlig.

Ob da ein Autoresponder erzählt, die Mail wird nicht gelesen, kann einem juristisch gesehen völlig egal sein, da man nur den Zugang der Kündigung beweisen muss, nicht ob sie überhaupt gelesen wurde. Wer seinen elektronischen Briefkasten nicht leert, muss halt mit den rechtlichen Konsequenzen genau so leben, wie jemand der seine Briefe nicht öffnet.

Im Zivilrecht ist die "Strafe" regelmäßig die, dass ein (ehemaliger) Vertragspartner kein Geld (mehr) erhält.
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[1.1] Robby555 antwortet auf Wechseler
01.04.2024 12:01
„ Wenn Kunden sich für die Kündigung allerdings (absichtlich oder versehentlich) ins Kundencenter eingeloggt haben und dort die Kündigung aussprechen, handelt es sich oft nur um eine Kündigungsvormerkung.“

Es geht um die Unart, dass manche Anbieter immer noch Kunden bei Kündigung zu einen Anruf drängen und das hätte man sofort von Anfang an mit entsprechende Strafen abstellen müssen. Ohne Pardon, ob einer über den Kündigungsbutton, angemeldet im Kundenportal oder schriftlich per Post kündigt spielt dabei keine Rolle.
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[1.1.1] Wechseler antwortet auf Robby555
01.04.2024 12:09
Benutzer Robby555 schrieb:
„ Wenn Kunden sich für die Kündigung allerdings (absichtlich oder versehentlich) ins Kundencenter eingeloggt haben und dort die Kündigung aussprechen, handelt es sich oft nur um eine Kündigungsvormerkung.“

Eine "Kündigungsvormerkung" ist juristisch gesehen eben Unsinn, und das wurde vom Richter auch entsprechend beantwortet.

Es geht um die Unart, dass manche Anbieter immer noch Kunden bei Kündigung zu einen Anruf drängen und das hätte man sofort von Anfang an mit entsprechende Strafen abstellen müssen.

Nochmal, im Zivilrecht gibt es keine "Strafen".

Ohne Pardon, ob einer über den Kündigungsbutton, angemeldet im Kundenportal oder schriftlich per Post kündigt spielt dabei keine Rolle.

Das spielt schon JETZT kein Rolle. Manchmal sieht ein Vertragspartner das eben anders und das klärt dann eben ein Gericht. So läuft das schon seit über 100 Jahren.