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falscher Titel


14.03.2024 12:54 - Gestartet von wwadepohl
Die Sparkassen werten die Girocard mit Payback nicht auf sondern ab. Payback ist eine einzige datenschutzrechtliche Katastrophe.
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[1] machtdochnichts antwortet auf wwadepohl
14.03.2024 13:32

einmal geändert am 14.03.2024 13:33
Benutzer wwadepohl schrieb:
Die Sparkassen werten die Girocard mit Payback nicht auf sondern ab.

Da bin ich 100% bei dir!

Payback ist eine einzige datenschutzrechtliche Katastrophe.

Mir geht es eher darum, dass ein "Finanzgrundlagenprodukt", wie es ein "Gehaltskonto" darstellt, niemals nie mit einem "Werbeprodukt" verknüpft werden darf!

Ohne Girokonto geht es nicht. Man braucht heute ein Girokonto als Lebensgrundlage.
Das ist kein Spielzeug für Pfennigfuchser!

Sollte die Sparkasse, bei der ich u.a. auch ein Konto habe, diese Verknüpfung zwingend einführen, lege ich die dortige girocard still.

Gegen Payback habe ich nichts. Wer es will soll es nehmen.
Aber die Verknüpfung mit einem Girokonto lehne ich ab.