Thread
Menü

NE4-Betreiber Rehnig, neue Erkenntnisse


11.05.2024 10:42 - Gestartet von Klaus_W
Nun sind schon einige Monate vergangen, seitdem unsere Baugenossenschaft angekündigt hatte, daß Firma Rehnig der neue Betreiber des Koaxnetzes ist. Die ursprüngliche Ankündigung, daß die Mitglieder (Genossen) sich nun zwischen Rehnig und Vodafone entscheiden müssen ist falsch. Es gibt nur die Wahl, Rehnig oder der Anschluß wird stillgelegt. Es gab nun auch eine Begründung weshalb man sich für Rehnig und nicht für einen Gestattungsvertrag mit Vodafone entschieden hat. Angeblich soll es bei Vodafone so einen schlechten Service geben, daß es mit Rehnig nur besser werden kann und rechtfertigt auch Preissteigerung von 150%. Die Kritik an Vodafone kann ich aber nicht bestätigen und auch nicht die Mieter in der Nachbarschaft. Zwar hatte auch ich öfter mal Probleme, die waren dann außerhalb der häuslichen Infrastruktur zu verorten. Wenn nun aber Rehnig der Reseller von Vodafone Kabel-TV und Durchleiter für Kabel-Internet ist, dann wird weiterhin Vodafone für solche Probleme auch zuständig sein und ich sehe nicht unmittelbar einen Vorteil durch Rehnig. Sollte es Probleme mit dem Kabel-Internet geben, wird Rehnig auch erstmal nicht dafür zuständig sein, es sei denn der Kunde bringt den Nachweis, daß die Störung auf NE4 liegt. Zu dem Thema Preise werde ich auch noch mal was schreiben.

Die Definition, was Rehnig nun eigentlich für ein Geschäft betreibt ist schwierig. Einmal wird gesagt, daß man nur für die Bereitstellung des hausinternen Kabels eine Anschlußgebühr zu zahlen hat. Dann heißt, daß man man für die Signalleitung zu zahlen hat und ferner heißt es auch, daß der Preis für das Kabel-TV zu zahlen ist.

Also was für einen Vertrag schließe ich jetzt eigentlich ab? Die Antwort auf die Frage dürfte nämlich ausschlaggebend darüber sein, ob es jetzt noch ein diskriminierungsfreier Zugang zum Internet ist. 9,90 € im Monat für Kabel-TV ist bestimmt noch Okay. 9,90 € im Monat für die Signalweiterleitung dürfte aber zu teuer sein. Eine Pauschale für den Notdienst der Entstörung von 9,90 € wäre auch zu teuer. Und wie sieht es rechtlich eigentlich für die Mieter aus, die laut Dauernutzungsvertrag einen kostenlosen Zugang zu TV und Radio haben? Und um genau diese Infrastruktur geht es jetzt, die die Hausverwaltung an Rehnig verpachtet hat und nun verpreist werden soll. Ist dieser Passus nun obsolet geworden? Bedeutet freier Zugang auch kostenlos wie bei Satellit, DVB-T, DAB, UKW? Oder bedeutet frei wie beim Handy oder kabelgebundenes Internet auch mit Nutzungsgebühr? Und darf ich mir mein Medium aussuchen oder kann ich auf das Medium beschränkt werden, was in der Wohnung empfangbar ist. Wie jeder vielleicht wissen wird, benötigt man für eine Außenantenne eine Genehmigung des Vermieters. Und warum müssen denn Durchleitungsgebühren auf NE4 jetzt direkt vom Kunden bezahlt werden und nicht mehr vom Anbieter und werden im Produkt mit verpreist?

Ferner ist davon auszugehen, daß zumindest theoretisch der Service sich verschlechtert, denn wenn immer ein neuer Anbieter in der Kette einer Gesamt-SLA dazukommt, muß man dieses zum Gesamtprodukt dazurechnen. Nun gibt es beim Hausnetz auch Ausfallzeiten und auch die Geschwindigkeit des Internets werden durch AGB von Rehnig im Hausnetz eingeschränkt. Auch scheint es keine Modernisierung der Infrastruktur zu geben, sondern nur einen Betrieb auf der vorhandenen Infrastruktur. Mit anderen Worten, der Frequenzbereich auf dem Kabel-TV und Kabel-Internet der angeboten wird, läuft schon jetzt nicht einmal störungsfrei, wofür in der Vergangenheit der Vermieter zuständig war. Sollte Vodafone das komplette Frequenzband für beispielsweise DOCSIS 3.1 nutzen wollen, könnte das auf das Hausnetz gar nicht abgebildet werden. Ist Rehnig also dann nur der Verwalter einer veralteten Infrastruktur oder werden in den 9,90 € auch Kosten mit eingefordert, um die Infrastruktur aktuell zu halten? Wie sieht es also mit der Netzneutralität aus? Gibt es eine Pflicht zur Modernisierung?

Viele Fragen, die bisher nicht beantwortet sind. Wenn es dann auch noch Beschränkungen auf bei DSL und Glasfaser gibt, ist man dann nur wirklich mit LTE oder 5G frei. Obgleich man hier ja sagen muß, daß der Empfang in den Wohnungen nicht unmittelbar möglich ist und die Freiheit mit teuren Tarifen erstmal erkauft werden muß.
Menü
[1] Nur wichtig: Nichts unterschreiben!
Wechseler antwortet auf Klaus_W
11.05.2024 21:15
Wer unterschreibt, verpflichtet sich erstmal zur Zahlung an Rehnig.

Für nichts.

Denn eine einklagbare Leistung gibt es dafür ja nicht. Egal ob Kabel-TV oder Internet, diese Leistung wird ja letztlich durch Vodafone erbracht.

Dass Vodafone ggf. von Rehnig abgeklemmt wird und keinen Internetzugang mehr bereitstellen kann, ist deren Problem. Denn der Internet-Vertrag mit Vodafone ist eine von Vodafone einklagbare Leistung.

Rest dürfen die Gerichte klären.