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Ich werde keinen Vodafone-Techniker in meine Wohnung lassen


06.10.2023 19:24 - Gestartet von Belizard
Ich habe derzeit Kabel-TV von Vodafone und zahle dies über meine Miet-Nebenkosten. Ein Vertragsverhältnis mit Vodafone hatte ich nie, nur "Zwangskabel".

Da die Empfangsqualität hier echt mies ist, ständige Störungen, Bildausfälle, Artefakte etc. und das keine S@u interessiert, werde ich ganz bestimmt keinen Vertrag mit Vodafone abschließen, zumal dort noch nicht mal die Privatsender in HD ausgestrahlt werden, das kostet Aufpreis, rund 7 € pro GERÄT und Monat.

Als O2-Kunde werde ich O2-TV abschließen, dort zahlt man 6,99 €/Monat und bekommt alle Sender in HD und 100 Stunden Aufnahmespeicher.

Ich werde allerdings keinen Vodafone-Techniker in meine Wohnung lassen, der an meiner TV-Dose rumbastelt, denn ich habe keinen Vertrag mit Vodafone und wenn die zu blöd sind, das Signal einfach abzuschalten, ist das nicht mein Problem.

Gut möglich, dass am Ende ein Gericht entscheiden muss, ob man einem fremden Unternehmen, mit dem man keinen Vertrag hat, Zugang zu seiner Wohnung gestatten muss, bis dahin gilt das Grundgesetz.
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[1] berndmobile antwortet auf Belizard
12.10.2023 11:36
Benutzer Belizard schrieb:
Da die Empfangsqualität hier echt mies ist, ständige Störungen, Bildausfälle, Artefakte etc. und das keine S@u interessiert, werde ich ganz bestimmt keinen Vertrag mit Vodafone abschließen, zumal dort noch nicht mal die Privatsender in HD ausgestrahlt werden, das kostet Aufpreis, rund 7 € pro GERÄT und Monat.


7 Euro pro Monat und gerät? Wäre mir ganz neu. Ich zahle für 3 Smartcards für HD die standart 3.99 Euro Gesamt als Zusatz zum Kabelanschluss im Haus. Gut die Kartenlese hab ich selbst besorgt und nicht per Miete bzw. in eBay paar Seriennummer geholt für Vodafone am Telefon zu geben. Im Endeffekt hab ich zwei Cams die mir das Leben sorgenfreier machen. Die dritte Karte steckt in nem Kabelreceiver der mal so mal so genutzt wird.
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[2] joegillis antwortet auf Belizard
30.11.2023 11:09
Benutzer Belizard schrieb:
Gut möglich, dass am Ende ein Gericht entscheiden muss, ob man einem fremden Unternehmen, mit dem man keinen Vertrag hat, Zugang zu seiner Wohnung gestatten muss, bis dahin gilt das Grundgesetz.

Da gibt es schon Urteile zugunsten der Kabelnetzbetreiber: AG Dillingen AZ 2C340/02, LG Augsburg AZ 7S3895/02 und AG Freising GZ 22C1312/04