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Grundversorgung?


17.08.2023 13:00 - Gestartet von r
"Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienst)
Die Deutsche Telekom ist nicht mehr zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet. Die Bundesnetzagentur entscheidet auf regionaler und lokaler Ebene, welcher Anbieter unterversorgte Bürgerinnen und Bürger anbinden muss. Welche Bandbreite ein solcher Anschluss leisten muss, wird von der Bundesnetzagentur 2022 festgelegt. Dabei ist auch eine Versorgung per Satellit oder Mobilfunk möglich." Danke <name hier einsetzen>