Benutzer tox1c90 schrieb:
Wenn man sich ohne die App verbindet, und bei der dann erscheinenden Anmeldeseite der Telekom trotzdem explizit „kostenlos“ steht wie dargelegt und offenbar auch mitgeschnitten, würde ich das nicht so sehen, dass man hier auf eine Kulanzregelung angewiesen ist,
Genau das war auch mein Gedanke. Weil ich verstehe den Artikel nicht wirklich. Ist in den AGB beziehungsweise den Tarifbedingungen die Nutzung des Hotspots nun kostenlos inkludiert, ja oder nein? Dem Artikel entnehme ich grundsätzlich, dass die Hotspot Nutzung definitiv kostenfrei in den Tarifbedingungen beziehungsweise den AGB auftaucht.
Wenn dem so ist, dann hat die Erstattung der dennoch berechneten Kosten durch Telefonica natürlich nicht aus Kulanz zu erfolgen. Sie ist zwingend aufgrund des Vertrages. Allein das Wort „Kulanz“ in der Antwort von Telefonnika wäre dann eine Frechheit. Noch viel mehr ist es aber eine Frechheit, dass sich hier erst wieder Teltarif einschalten musste.
Oder aber die Nutzung des Hotspots ist eben nicht kostenlos in den AGB beziehungsweise Tarifbedingungen aufgezählt. Dann wäre die Berechnung natürlich grundsätzlich korrekt und eine Erstattung wäre tatsächlich reine Kulanz.
Für mich ist der Artikel widersprüchlich oder ich verstehe ihn vielleicht nicht korrekt.