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Vertragsstrafe?


11.07.2023 13:16 - Gestartet von w64h885
Die Gemeinde hatte doch einen Vertrag mit dem Anbieter. Sind denn dort keine Vertragsstrafen vereinbart worden? Verstehe ich nicht. Und Gemeinden haben auch meist hochbezahlte Juristen beziehungsweise können beim zuständigen Regierungspräsidium nachfragen.

Ich schließe doch als Gemeinde nicht einen Vertrag mit einem Anbieter, in welchem ich mich ja auch selbst zur Bereitstellung entsprechender Grundstücke verpflichte, ohne adäquate Vertragsstrafen zu vereinbaren. Und gäbe es adäquate Vertragsstrafen, hätte sich der Anbieter mit hoher Wahrscheinlichkeit nach auch anders verhalten.
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[1] Bruno2021 antwortet auf w64h885
13.07.2023 08:45
Benutzer w64h885 schrieb:
Die Gemeinde hatte doch einen Vertrag mit dem Anbieter. Sind denn dort keine Vertragsstrafen vereinbart worden? Verstehe ich nicht. Und Gemeinden haben auch meist hochbezahlte Juristen beziehungsweise können beim zuständigen Regierungspräsidium nachfragen.

Ich schließe doch als Gemeinde nicht einen Vertrag mit einem Anbieter, in welchem ich mich ja auch selbst zur Bereitstellung entsprechender Grundstücke verpflichte, ohne adäquate Vertragsstrafen zu vereinbaren. Und gäbe es adäquate Vertragsstrafen, hätte sich der Anbieter mit hoher Wahrscheinlichkeit nach auch anders verhalten.

Vertragsstrafe! Was für ein putziges Wort in Verbindung mit Bürokratur. Das hat dort sicher noch niemand gehört und "Neues" aus der realen Welt wird sowieso ignoriert, bzw. erst nach jahrzehntelanger Prüfung vielen Ausschuss-Sitzungen, Spesen, an eine Fachgruppe (Rentnergang) verwiesen und dort beerdigt äh vergessen.
Die Bürokratie glaubt doch alles was man ihr sagt, wie sie auch glaubt, das die Bürger alles glauben was die selbst so zusammenkonfubalurieren und täglich/stündlich wechseln.
Oder hat die Bürokratur Demenz bereits angesteckt?