28.06.2023 17:51 - Gestartet von br403
einmal geändert am 28.06.2023 17:52
Dann noch Verpflichtungen an Grundstückseigentümer, in Funklöchern Grundstücke zu vermieten, um Mobilfunkmasten aufzustellen.
Dann noch keine Genehmigungen für Mobilfunkantennen jeglicher Art.
Dann noch die Verplichtung von Bahnunternehmen, Strassenbaubetrieben, die Mobilfunknetzbetreiber jederzeit in Tunnel zu lassen, um Mobilfunkantennen aufzubauen, natürlich auch ohne Genehmigungsverfahren.
Dann noch das Verbot von jeglichen Bürgerinitiativen, Klagewegen usw. gegen Mobilfunkmasten.