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Fragwürdig


11.06.2023 14:47 - Gestartet von Muraun
Laut Gerichtsunterlagen hat der Kunde einen 100MBit Tarif gebucht. Wie viel weniger geliefert wurde, konnte ich bisher nicht im Internet finden.

Mal angenommen, der Kunde hat statt 100Mbit nur 85Mbit erhalten und die Telekom gewährt einen dauerhaften Rabatt von 5€. Die -5€ entsprechen den nächst niedrigeren Tarif mit 50Mbit, d.h. der Kunde bekommt 85Mbit zum Preis von 50 Mbit.

Mit dem Urteil wird der Kunde bei jedem DSL Anbieter nur noch 50Mbit erhalten und das zum Preis für einen 50Mbit Tarif.

Ich kann nur für mich sprechen, aber ich nehme lieber 85Mbit zum Preis eines 50MBit Tarifs, als 50Mbit zum regulären 50MBit Tarifs.

Ich denke der vzbv ging es einfach nur ums Prinzip, aber der Kunden hat damit am Schluss weniger.
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[1] foxtrot.kilo antwortet auf Muraun
11.06.2023 19:32
Diese Rabatte fallen oft um weniger als 5€ aus. Etwas um die 3€ werden da meistens gewährt.
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[2] AJ72 antwortet auf Muraun
15.06.2023 11:58
Die Geschwindigkeit ist völlig unwichtig, es geht um die Sonderkündigung!
Der Kunde hatte MagentaZuhause L 100 bestellt, Telekom konnte nicht liefern und gewährte Nachlass um 5€ also auf den nächst günstigeren Tarif (Kunde machte von seinem Minderungsrecht gebrauch) und sagte dem Kunden, damit haste keine Sonderkündigung mehr.
Nun findet der Kunde aber einen Anbieter, der ihm seine dringend benötigten 100 liefern kann, hätte er nach Auffassung der Telekom die volle Laufzeit erfüllen müssen, bevor er wechselt.