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Ein Hoch auf kritischen Journalismus


11.01.2023 11:30 - Gestartet von little-endian
"Dass der Beitragsservice das darf, wurde schon vor längerer Zeit vor Gericht bestätigt."

"Schön", dass auch Teltarif hier wieder vollkommen unkritisch auf einen reichlich angestaubten Artikel von 2013 verlinkt, bei dem es seinerzeit um den angeblich *einmaligen* Abgleich ging und mitnichten um den offenbar kaum noch wahrgenommenen, zwischenzeitlich etablierten alle 4 Jahre.

Auch die heutzutage ja leider übliche infantile Situationsbeschreibung "Wie reagiert man richtig, wenn die Meldedaten nicht korrekt abgeglichen wurden?" geht am Kern vorbei, da es natürlich bei diesen "Generalabgleichen" darum geht, beispielsweise nach Wegzug eines Zahlers verbliebene Nichtzahler aufzuspüren, die wohl ob noch eines Hauchs von vorhandenem Datenschutz sonst "unter dem Radar" blieben. Um etwaig falsch erfasste Daten im Einzelfall zu korrigieren, bräuchte es den Zinnober sicher nicht.
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[1] tom.stein antwortet auf little-endian
12.01.2023 08:10
Benutzer little-endian schrieb:
"Dass der Beitragsservice das darf, wurde schon vor längerer Zeit vor Gericht bestätigt."

"Schön", dass auch Teltarif hier wieder vollkommen unkritisch auf einen reichlich angestaubten Artikel von 2013 verlinkt, bei dem es seinerzeit um den angeblich *einmaligen* Abgleich ging und mitnichten um den offenbar kaum noch wahrgenommenen, zwischenzeitlich etablierten alle 4 Jahre.

Was völlig unerheblich ist: Selbstverständlich muss ein Abgleich regelmäßig wiederholt werden, denn Leute sterben, ziehen um, gründen Wohnungen, ziehen zusammen. Und damit darfst Du gerne gerichtlich die Frage klären lassen, wie häufig so ein Abgleich nötig und erlaubt ist - aber die Frage, ob ein Abgleich erlaubt ist, ist damals tatsächlich geklärt worden.

Auch die heutzutage ja leider übliche infantile

Schreibweise der Forenposter - die meintest Du doch, oder wozu sonst solche Beleidigungen?

Situationsbeschreibung "Wie reagiert man richtig, wenn die Meldedaten nicht korrekt abgeglichen wurden?" geht am Kern vorbei, da es natürlich bei diesen "Generalabgleichen" darum geht, beispielsweise nach Wegzug eines Zahlers verbliebene Nichtzahler aufzuspüren, die wohl ob noch eines Hauchs von vorhandenem Datenschutz sonst "unter dem Radar" blieben. Um etwaig falsch erfasste Daten im Einzelfall zu korrigieren, bräuchte es den Zinnober sicher nicht.

Klar. Dann erläutere bitte, wie man das sonst abgleicht? In den meisten Adressen der Meldeämter gibt es keine Zuordnung zu konkreten Wohnungen (Wohnugsnummern, Lagebezeichnungen), sondern nur zu Adressen, und damit komt es zwangsweise zu Ungenauigkeiten. Außerdem werden die Adressen nicht mit dem Grundbuch abgeglichen (weil sich das nicht lohnt), sonst könnte man auch noch die Adressen mit nur einer Wohneinheit an der Adresse aussortieren. Aber, OK, verrate einfach, wie man sonst die Säumigen "unter dem Radar" findet.
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[1.1] little-endian antwortet auf tom.stein
12.01.2023 08:23
Danke für die Antwort, die jedoch am Thema vorbeigeht. Im Einzelnen:


Benutzer tom.stein schrieb:

Was völlig unerheblich ist:

Nein, ist es nicht. Um das eigentlich Offensichtliche nochmal auszuführen: Meine Kritik zielte natürlich vor allem darauf, dass aus dem angeblich einmaligen und ach so datenschutzkonformen und Privatsphäre schonenden Abgleich nun ein regelmäßiger wurde und dieser Umstand von quasi keinem mehr kritisch hinterfragt wird.

Selbstverständlich muss ein Abgleich regelmäßig wiederholt werden, denn Leute sterben, ziehen um, gründen Wohnungen, ziehen zusammen.

Falsch. Alle jene Ereignisse lösen Einzelübermittlungen aus, für die es die nun regelmäßigen Abgleiche gerade nicht braucht.

Und damit darfst Du gerne gerichtlich die Frage klären lassen, wie häufig so ein Abgleich nötig und erlaubt ist - aber die Frage, ob ein Abgleich erlaubt ist, ist damals tatsächlich geklärt worden.

Geklärt wurde in zweifelhafter Gleichschaltung vor Gerichten vieles und diesbezüglich ist das Thema juristisch auch durch, doch die erfolgreiche Salamitaktik beim "einmaligen" Abgleich ärgert genauso wie die Direktanmeldung, wo Rundfunkanstalten Auskünfte ungleich aufwändiger eigentlich per Zwangsverfahren durchsetzen müssten.

Klar. Dann erläutere bitte, wie man das sonst abgleicht? In den meisten Adressen der Meldeämter gibt es keine Zuordnung zu konkreten Wohnungen (Wohnugsnummern, Lagebezeichnungen), sondern nur zu Adressen, und damit komt es zwangsweise zu Ungenauigkeiten.

Auch dieser Einwand geht insofern ins Leere, als - wie richtigerweise festgestellt - größtenteils nicht vorhandene Daten dann auch nicht in den nun turnusmäßig stattfindenden Abgleichen übermittelt werden können.

Aber, OK, verrate einfach, wie man sonst die Säumigen "unter dem Radar" findet.

Den halbwegs Gewitzten überhaupt nicht, was in den Verfahren auch einer der vielen Kritikpunkte am System war - das enorme praktische Vollzugsdefizit.
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[1.1.1] tom.stein antwortet auf little-endian
12.01.2023 08:36
Benutzer little-endian schrieb:
Nein, ist es nicht. Um das eigentlich Offensichtliche nochmal auszuführen

Bitte entschuldige mein mangelnde Auffassungsgabe.

dass aus dem angeblich einmaligen und ach so datenschutzkonformen und Privatsphäre schonenden Abgleich nun ein regelmäßiger wurde und dieser Umstand von quasi keinem mehr kritisch hinterfragt wird.

Du darfst das gerne gerichtlich hinterfragen. Aber Du darfst es nicht einfach ohne Gericht anders handhaben - so etwas nennt man Rechtsstaat: Beide Seiten müssen sich an Gesetze halten.

Geklärt wurde in zweifelhafter Gleichschaltung vor Gerichten vieles und diesbezüglich ist das Thema juristisch auch durch,

Also ist Thema juristisch erledigt und ich habe mich über "gleichgeschaltete Gerichte" kaputt gelacht.

Auch dieser Einwand geht insofern ins Leere, als - wie richtigerweise festgestellt - größtenteils nicht vorhandene Daten dann auch nicht in den nun turnusmäßig stattfindenden Abgleichen übermittelt werden können.

Äh - offensichtlich doch: Wenn in einem Haus früher 8 Wohnungen Beiträge bezahlt haben und nun bei 13 gemeldeten Bewohnern nur 7 bezahlen, dann weiß man, dass da etwas nicht stimmt, aber man weiß nicht, wer da fehlt. Exakt diesen Abgleich führt man durch.

Aber, OK, verrate einfach, wie man sonst die Säumigen "unter dem Radar" findet.

Den halbwegs Gewitzten überhaupt nicht, was in den Verfahren auch einer der vielen Kritikpunkte am System war - das enorme praktische Vollzugsdefizit.

OK, das war die Ausschluss-Antwort, die ich nicht gefragt habe. Meine Frage bleibt: Wie findet man jene 90% der Säumigen, die vielleicht nicht so gewitzt sind?
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[1.1.1.1] little-endian antwortet auf tom.stein
12.01.2023 09:13

einmal geändert am 12.01.2023 21:18
Benutzer tom.stein schrieb:

Bitte entschuldige mein mangelnde Auffassungsgabe.

Alles gut, man hilft ja gern und lernt auch selbst dazu.

Du darfst das gerne gerichtlich hinterfragen.

Man darf und sollte das nicht nur gerichtlich hinterfragen, sondern eben auch öffentlichkeitswirksam journalistisch. Genau das fehlt mir hier.

Aber Du darfst es nicht einfach ohne Gericht anders handhaben - so etwas nennt man Rechtsstaat: Beide Seiten müssen sich an Gesetze halten.

Da bin ich grundsätzlich bei dir, sehe aber auch ein Dilemma:

Wenn jeder tut, was er möchte und sich nicht mehr an Gesetze hält, haben wir die Anarchie und mutmaßlich das "Recht" des Stärkeren (was letztlich natürlich auch wiederum eine ungeliebte Tatsache ist, Stichwort Kriege und aktuell Russland).

Andererseits kann es ebenfalls katastrophale Auswirkungen haben, wenn Gesetze vollständig und stoisch befolgt und nicht mehr hinterfragt werden. Ohne Widerstände niemals Revolutionen und so auch keine Weiterentwicklung. Das Ideal wird spieltheoretisch wohl irgendwo im Spektrum des gewichteten (!) "Zufalls" liegen. Vielleicht mag Dr. Rieck das auf seinem Youtube-Kanal aufgreifen, ich werde das mal vorschlagen.

Also ist Thema juristisch erledigt und ich habe mich über "gleichgeschaltete Gerichte" kaputt gelacht.

Diese Bezeichnung ist freilich polemisch, doch Tendenzen, zumindest in dieser Sache, sind unverkennbar. Ferner war ich seinerzeit beim mündlichen Verhandlung von Ermano Geuer sowie Rossmann gegen den Bayerischen Rundfunk vor Ort dabei, mutmaßlich im Gegensatz zu dir und sah, wie da genau ein einziger der Richter halbwegs kritisch bei den Beklagten (welche das System mit einer schon wieder beneidenswerten Arroganz für unabdingbar zu erklären wussten) nachgefragt hatte und man den Begriff Steuer im Nachgang bis an die Grenzen bog, auf dass er bitte keinesfalls auf den Rundfunkbeitrag zutreffe. Dagegen waren etliche Verfahren zum Thema Filesharing ungleich differenzierter.

Mit dieser Meinung bin ich sicher auch nicht ganz alleine:

https://faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

Ergänzend sei noch eine die Regel bestätigende Ausnahme jener unterstellten Gleichschaltung erwähnt, denn als soweit mir bekannt einziges Gericht auf weiter Flur stellte sich das Landesgericht Tübingen wiederholt gegen formale Punkte bei der Zwangsvollstreckung und widerspach dabei auch der Auffassung des BGH, was bei Urteilen untergeordneter Gerichte eher selten vorkommt:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/trotz-bgh-vollstreckung-von-rundfunkbeitraegen-doch-unzulaessig_206_335238.html

Man kann vom Rundfunkbeitrag halten was man will, alleine die willkürliche, offenkundige Bevorzugung der Rundfunkanstalten gegenüber anderen Behörden, wo man neben offenkundigen Schlampereien wie wirren Gläubigerbezeichnungen gar grundsätzliche Verwaltungsrechtsfragen im Rahmen der notwendigen Bescheide außer Acht lässt, ist schlichtweg absurd.

Äh - offensichtlich doch: Wenn in einem Haus früher 8 Wohnungen Beiträge bezahlt haben und nun bei 13 gemeldeten Bewohnern nur 7 bezahlen, dann weiß man, dass da etwas nicht stimmt, aber man weiß nicht, wer da fehlt.

Nicht unbedingt, wenn in jenem Haus aktuell 8 "Wohnungen" zahlen (respektive eher die Bewohner selbiger) und sich nun 5 weitere an der entsprechenden Adresse anmelden, findet der "Abgleich" hier individuell per Einzelübermittlung der Meldedaten statt, jenseits desjenigen, um den es hier geht. Können die Neuangemeldeten auf keine Beitragsnummer an derselben Adresse verweisen, werden sie letztlich zur Zahlung gezwungen werden; haben sie eine, interessiert das den Beitragsservice auch nach noch so vielen Abgleichen weiterhin nicht, da der Fall damit mit Erleichterung zu den Akten gelegt wird.

Exakt diesen Abgleich führt man durch.

Bei dem allgemeinen Abgleich geht es um das Szenario, dass bislang via Beitragsnummer von Mitbewohnern oder Nachbarn mitangemeldete (und deren nominell gelöscht Beitragskonten) bei Abmeldung des Zahlers zunächst nicht (mehr) bekannt sind und hierdurch wieder im Sinne der Kontrolle auffallen. Da muss man sich wohl fragen, in wie vielen Fälle das vorkommt und welche Kosten sowie Eingriffe in den Datenschutz dem gegenüber stehen.

Wie findet man jene 90% der Säumigen, die vielleicht nicht so gewitzt sind?

Die müssen vermutlich gar nicht gefunden werden, da sie in einer Mischung aus Resignation und Gleichgültigkeit ohnehin bereits zahlen, abzüglich derer, die aus voller Überzeugung diesen Betrag leisten, was ja auch legitim ist.