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o2 Guthaben etliche Male reklamiert


21.11.2022 21:26 - Gestartet von DNR
einmal geändert am 21.11.2022 21:27
Zuletzt kam dann die Antwort das Guthaben verfällt nach drei Jahren.
Ich habe das guthaben aber vor Ablauf der Verjährung mehrfach reklamiert und das ist sogar seitens einer vorstandsabteilung bestätigt und trotzdem bekomme ich mein Geld nicht zurück ich schätze mal so 80 bis 90 €. Das ist ein Zeichen das o2 dies vorsätzlich betreibt und es sich hierbei um eine Abzocke handelt ich hatte mir schon überlegt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in München zu erstatten wegen Betrug
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[1] GFS antwortet auf DNR
24.11.2022 11:41
Benutzer DNR schrieb:
Zuletzt kam dann die Antwort das Guthaben verfällt nach drei Jahren.
Ich habe das guthaben aber vor Ablauf der Verjährung mehrfach reklamiert und das ist sogar seitens einer vorstandsabteilung bestätigt und trotzdem bekomme ich mein Geld nicht zurück ich schätze mal so 80 bis 90 €. Das ist ein Zeichen das o2 dies vorsätzlich betreibt und es sich hierbei um eine Abzocke handelt ich hatte mir schon überlegt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in München zu erstatten wegen Betrug

Ich würde Strafanzeige erstatten und - soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht - nach der 1. Erinnerung an die Auszahlung eine Anwalt
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[1.1] Ratgeber antwortet auf GFS
07.12.2022 01:21
Hallo an Alle im Forum.
Zunächst einmal sollte bei der Thematik mal unterschieden werden, ob Gratis Geschenke via AGB anfechtbar sind. Dazu gibt's meist Stapel AGB.
Beim Vorgang des hier beschriebenen Auf-Loop-en hatte Viag Interkom vielen die Karte ohne Angabe gekündigt ja, jedoch übersieht der Kunde hierbei etwas entscheidendes nämlich, wie beschrieben handelt es sich um KEIN ECHTES GUTHABEN. Der Kunde pocht aber auf sein angebliches Recht seine Karte aufgeladen zu haben. Dies ist genau die Grauzone.
Ich bin selbst Kunde mit einer solchen Karte gewesen. Egal
Rechtlich fließt aber kein echtes Geld der Karte zu, sondern durch andere Leute Flatrate für damals ja noch extrem teuer war. Heute auch egal.
Betrug für ein Geschenk innerhalb der Frist von 3 Jahren bzw. wie in AGB und ja der 2seitigen Willensbeurkundung durch Kauf der SIM mit Nummer liegt somit nicht vor. Da im so genannten Kleingedruckten steht, dass kein Anspruch zur Auszahlung von Gratisguthaben via Aufloopen bestünde.
Der Kunde hat hierfür unterschrieben.
Es handelt sich um Vertragsfreiheit beider Parteien zum Schließen der Konditionen legt der Kunde gar sein Perso zur Registrierung vor etc.
Nun mal ernsthaft die Frage:fiktiv
Ich bestellte ein GratisSIM mit EasyMoney-funktion. Lasse mich 1h Anrufen und kassiere pro Minute ein Opulus? Das funktionierte ja auch.
Aber welche Privatperson noch Unternehmen kann das auf Dauer überleben? Das fragt sich der Kunde nicht. Ich nehme o2 (heute) nicht in Schutz sondern appelliere am Verständnis und der Überlegung,ob ich ohne Gegenleistung Geld verdienen kann. Und ein seriöser Fach-Rechtsanwalt,wie die BNA Bonn auch
sagt: Der Kunde bereichert sich, zumal er den AGB zugestimmt hat. Weiterhin lt.BGB Gutschriften bzw. Gutscheine nach 3 Jahren verfallen, ohne Zahlungsausgleich oder Rückerstattungsrecht. Ein evtl. Beschenkter somit geldwerten Vorteil erhält.
Klar ausgedrückt: ein Geschenk bleibt eine einseitige Willenserklärung eines der Vertragspartner und der Schenkende bestimmt dessen Konditionen ohne das ein rechtlicher Anspruch entsteht. Sonst könnte ich ja behaupten, ich habe einmal etwas geschenkt bekommen (hier als Gratisguthaben) und der Schenkende kann dies für neue Partner nie wieder einstellen?
Die Praxis seitens o2 (ehm. Viag Telefonica) begrüße ich auch nicht.
Übrigens: Es handelt sich ja um Prepaidkarten, welche gesetzlich eine Höchstgrenze von 200€ an Guthaben aufweisen dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses als Geschenk aufge-loopt oder in echt eingezahlt wurde.
PS: Fonic als Tochter war noch besser drauf. Kaufe bei Saturn für 1€ eine Karte mit 10€ Startguthaben. Die Karten könnten komischerweise ohne Registrierung in Mengen gekauft werden. Somit also 2 Karten gekauft.
Jetzt wirbt Karte 1 die Karte 2 und beide erhalten 5€ geschenktes Zusatzguthaben somit in Summe 30€. Investiert 2€. Nun die Frage.Was steht mir zur Auszahlung bei gleichzeitiger Kündigung der Rufnummern zu?
Richtig eigentlich nix. Offiziell 2€ und nicht die vorhandenen 9€ mehr, da nämlich das Verwalten/Bereitstellen der Rufnummer dem Provider Geld kostet. EGAL
So dann noch mehr Fonic gekauft und durch Kunden werben Kunden Kostenübernahme (ging damals noch) gut 120€ Gewinn erzielt. Nein ehrlich. Ja ehrlich. 3 Monate bis zur Auszahlung


Benutzer GFS schrieb:
Benutzer DNR schrieb:
Zuletzt kam dann die Antwort das Guthaben verfällt nach drei Jahren.
Ich habe das guthaben aber vor Ablauf der Verjährung mehrfach reklamiert und das ist sogar seitens einer vorstandsabteilung bestätigt und trotzdem bekomme ich mein Geld nicht zurück ich schätze mal so 80 bis 90 €. Das ist ein Zeichen das o2 dies vorsätzlich betreibt und es sich hierbei um eine Abzocke handelt ich hatte mir schon überlegt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in München zu erstatten wegen Betrug

Ich würde Strafanzeige erstatten und - soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht - nach der 1. Erinnerung an
die Auszahlung eine Anwalt