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Quam now - verbleibendes Guthaben nicht zurückerstattet?


22.10.2002 18:18 - Gestartet von johnnyt
Hallo!

Darüber muß ich mich jetzt aber mal wundern, weil genau das wurde mir an der hotline gestern angeboten. es wurden noch einmal beide registrierungen meiner quam now karten überprüft und dann noch meine kontoverbindung für die rückerstattung aufgenommen. kam mir so vor, als ob das ein ganz normaler vorgang sei. zwar hatte ich vorher auch nur bei teltarif die erfahrungen einiger anderer user darüber gehört, aber als ich dnach fragte war die dame an der hotline (die übrigens wirklich überaus freundlich gewesen ist ) keineswegs überrascht. sie versicherte dann am ende noch einmal, dass das guthaben nach abschaltung dann auf mein konto überwiesen werden würde, wobei sie mir aber auch keinen verläßlichen zeitraum nennen konnte, da dies davon abhängen soll wieviele benutzer sich für die rückerstattung melden.

was meint ihr dazu?

greetz

johnnyt
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[1] borusch antwortet auf johnnyt
22.10.2002 18:35
Benutzer johnnyt schrieb:
Hallo!

Darüber muß ich mich jetzt aber mal wundern, weil genau das wurde mir an der hotline gestern angeboten. es wurden noch einmal beide registrierungen meiner quam now karten überprüft und dann noch meine kontoverbindung für die rückerstattung aufgenommen. kam mir so vor, als ob das ein ganz normaler vorgang sei. zwar hatte ich vorher auch nur bei teltarif die erfahrungen einiger anderer user darüber gehört, aber als ich dnach fragte war die dame an der hotline (die übrigens wirklich überaus freundlich gewesen ist ) keineswegs überrascht. sie versicherte dann am ende noch einmal, dass das guthaben nach abschaltung dann auf mein konto überwiesen werden würde, wobei sie mir aber auch keinen verläßlichen zeitraum nennen konnte, da dies davon abhängen soll wieviele benutzer sich für die rückerstattung melden.

was meint ihr dazu?

greetz

johnnyt

Gute Frage! ich versuche die Hotline zu erreichen, aber werde immer wieder rausgeschmissen. Bei mir ist der Fall ähnlich (habe gestern bloß Scheck gewählt, anstatt Kontoüberweisung).

Naja, Quam eben, noch nie so ein S****ß-Unternehmen, wie die, gesehen...
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[1.1] berndtschuster antwortet auf borusch
22.10.2002 18:41

KEINE BANGE - ZUR NOT GEHT DAS DEN RECHTSWEG.

Ich hab heute der Quam Geschäftsleitung ein Fax geschickt und rechne fest damit, dass sie sich bis zur Frist 1. Nov. nicht bei mir melden. Ab da geht die Sache dann über den Anwalt.

Ich hab ein kleines Forum für Quam Now Geschädigte bei www.prepaid-community.de - eingerichtet - unter Quam Now.

Dort werden alle Neuigkeiten gepostet. Selbstverständlich wollen alle Quam Now Kunden nicht nur ihr Guthaben, sondern den kompletten Kaufpreis der Quam Karte oder alternativ eine andere Prepaidkarte bekommen - und diesen Anspruch werde ich durchzusetzen versuchen.

Bin schon in Gesprächen mit einer Grosshandelskette, die im Gegensatz zu mir auf mehreren hundert Prepaidkarten sitzt und ein entspr. Intresse hat, wieder den Einkaufspreis zu sehen.

MFG

B.

(das mit dem Konto haben die mir auch mal gesagt - aber keine Kontonummer aufgenommen. Ich hab mehr den Verdacht dass die einen nur abwimmeln bis zum 15 Nov. und ab diesem Zeitpunkt einfach die Hotline auch via Festnetz auf "belegt" schalten.)

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[1.1.1] berndtschuster antwortet auf berndtschuster
22.10.2002 18:56

noch ne Frage - wer hat alles diese SMS bekommen ?? Ich bin Prepaidkunde und habe keine SMS bekommen !!!

B.
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[1.1.1.1] Sir John antwortet auf berndtschuster
22.10.2002 19:19
Benutzer berndtschuster schrieb:

noch ne Frage - wer hat alles diese SMS bekommen ?? Ich bin
Prepaidkunde und habe keine SMS bekommen !!!

B.

Ich gestern abend. Hatte damals über Teltex einen Quam 3 star mit Partnerkarte, Grundgebührerstattung und nie gesehenem NOKIA 3330 abgeschlossen.
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[1.1.2] chemistry antwortet auf berndtschuster
23.10.2002 00:04
Soeben folgendes der Info-Hotline gemailt, warte gespannt auf eine Reaktion:



Sehr geehrte Damen und Herren !

Am xx.xx.xxxx erwarb ich eine Quam-Now Prepaidcard, Rufnr. xxxxx-xxxxxxx, Kartenseriennr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Nunmehr mußte ich aus der Presse erfahren, daß Quam zum 15.11.2002 den Betrieb einstellen wird. Da der Kauf-/bzw.Dienst­leistungsvertrag Ihrerseits damit nicht in vollem Umfang erfüllt wird, bitte ich Sie um Mitteilung, wie mit nach dem 15.11.2002 noch vorhandenen Guthaben auf der dann nicht mehr funktionsfähigen Karte verfahren wird.

Bei Vertragsschluß wurde der Vertrag u.a. unter den Bedingungen geschlossen, daß das auf der Karte erworbene Startguthaben 12 Monate gültig sei sowie während dieser Zeit eine Mobilfunkdienstleistung erbracht wird. Nunmehr stellt Quam ab dem 15.11. 2002 keine vertragsgemäße Leistung mehr bereit. Da für Quam kein Insolvenzantrag gestellt wurde, sondern lediglich aus firmeninternen Gründen der Geschäftsbetrieb eingestellt wird, begründet dies einen Anspruch des Kunden zumindest auf Auszahlung des noch vorhandenen Restguthabens, da Quam den unter obigen Voraussetzungen geschlossenen Vertrag nicht erfüllt. Aus dem Grunde der nicht vertragsgemäßen Erfüllung könnte auch ein Sonderkündigungsrecht des Kunden hergeleitet werden, welches ebenfalls die Auszahlung des Restguthabens begründen würde.

Ich bitte sie daher um Mitteilung, ob und in welcher Form evtl. vorhandenes Restguthaben zurückerstattet wird. Auf Anfrage teile ich Ihnen gerne auch meine Kontoverbindung zwecks Übrweisung des Restguthabens mit.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxx


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[1.1.2.1] bartd antwortet auf chemistry
23.10.2002 12:31
Benutzer chemistry schrieb:
Soeben folgendes der Info-Hotline gemailt, warte gespannt auf eine Reaktion:



Sehr geehrte Damen und Herren !

Am xx.xx.xxxx erwarb ich eine Quam-Now Prepaidcard, Rufnr. xxxxx-xxxxxxx, Kartenseriennr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Nunmehr mußte ich aus der Presse erfahren, daß Quam zum 15.11.2002 den Betrieb einstellen wird. Da der Kauf-/bzw.Dienst­leistungsvertrag Ihrerseits damit nicht in vollem Umfang erfüllt wird, bitte ich Sie um Mitteilung, wie mit nach dem 15.11.2002 noch vorhandenen Guthaben auf der dann nicht mehr funktionsfähigen Karte verfahren wird.

Bei Vertragsschluß wurde der Vertrag u.a. unter den Bedingungen geschlossen, daß das auf der Karte erworbene Startguthaben 12 Monate gültig sei sowie während dieser Zeit eine Mobilfunkdienstleistung erbracht wird. Nunmehr stellt Quam ab dem 15.11. 2002 keine vertragsgemäße Leistung mehr bereit. Da für Quam kein Insolvenzantrag gestellt wurde, sondern lediglich aus firmeninternen Gründen der Geschäftsbetrieb eingestellt wird, begründet dies einen Anspruch des Kunden zumindest auf Auszahlung des noch vorhandenen Restguthabens, da Quam den unter obigen Voraussetzungen geschlossenen Vertrag nicht erfüllt. Aus dem Grunde der nicht vertragsgemäßen Erfüllung könnte auch ein Sonderkündigungsrecht des Kunden hergeleitet werden, welches ebenfalls die Auszahlung des Restguthabens begründen würde.

Ich bitte sie daher um Mitteilung, ob und in welcher Form evtl. vorhandenes Restguthaben zurückerstattet wird. Auf Anfrage teile ich Ihnen gerne auch meine Kontoverbindung zwecks Übrweisung des Restguthabens mit.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxx


hab in diesem sinne mal bei der REG-TP (verbraucherschutz) angefragt.
bin gespannt!
eine evtl. antwort wird umgehend hier publik
gemacht ...

bye bart
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[2] johnnyt antwortet auf johnnyt
22.10.2002 18:53
habe gerade noch einmal mit der hotline telefoniert und mir wurde dort auch nach meinem hinweis auf die meldung bei teltarif noch einmal bestätigt, dass der scheck nach dem 15. an die der registrierung zugrunde liegende adresse verschickt werden würde. entweder das ist jetzt noch einmal eine ganz grosse verarsche* aktion, oder quam will so erreichen, dass möglichst viele ihre karten leermachen.
das problem bei mir ist leider nur, dass ich noch guthabenkarten im wert von fast 300€ besitze und nicht gerne auf diesen sitzen bleiben möchte....

greetz

JohnnyT
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[3] bartd antwortet auf johnnyt
25.10.2002 11:20
Benutzer johnnyt schrieb:
Hallo!

Darüber muß ich mich jetzt aber mal wundern, weil genau das wurde mir an der hotline gestern angeboten. es wurden noch einmal beide registrierungen meiner quam now karten überprüft und dann noch meine kontoverbindung für die rückerstattung aufgenommen. kam mir so vor, als ob das ein ganz normaler vorgang sei. zwar hatte ich vorher auch nur bei teltarif die erfahrungen einiger anderer user darüber gehört, aber als ich dnach fragte war die dame an der hotline (die übrigens wirklich überaus freundlich gewesen ist ) keineswegs überrascht. sie versicherte dann am ende noch einmal, dass das guthaben nach abschaltung dann auf mein konto überwiesen werden würde, wobei sie mir aber auch keinen verläßlichen zeitraum nennen konnte, da dies davon abhängen soll wieviele benutzer sich für die rückerstattung melden.

was meint ihr dazu?


vorsichtshalber sollte man wohl (schriftlich) "aus wichtigen grund" (= nichterfüllung vertrag durch quam) kündigen.

denn lt. deren "AGB für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen" gilt:
"8.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von nicht genutztem Guthaben. Dies gilt nicht, sofern der Vertrag von dem Kunden aus wichtigem Grund gekündigt wurde."

also - wie wär's ...

bye bart
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[3.1] sascha.beverung antwortet auf bartd
25.10.2002 11:53
denn lt. deren "AGB für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen" gilt: "8.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von nicht genutztem Guthaben. Dies gilt nicht, sofern der Vertrag von dem Kunden aus wichtigem Grund gekündigt wurde."

Habe erst kürzlich ein Urteil gefunden, welches besagte, daß Restguthaben ausgezahlt werden muß. Da ging es gegen T-Mobil Xtra. Hätte ich mal gleich ausdrucken sollen. Ich suche noch mal und poste erneut, wenn ich es finde. Die AGB dürfte also unzulässig sein.