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o2 verweigert DSL-Kündigung bei Umzug in WG


18.08.2022 02:45 - Gestartet von big-little@web.de
Das ein Telefonanbieter sich einfach am Konto seines Kunden bedient hat es sicher schon mehrfach gegeben. Ich hatte vor vielen Jahren auch ein Problem mit meinem damaligen Mobilfunkbetreiber, der der Meinung war mir wöchentlich für einen mir unbekannten Serviceanbieter, ein paar Euro unter 10€ abzubuchen. Dummerweise hatte ich dem Mobilfunkbetreiber eine Lastschriftgenehmigung erteilt. Dummerweise nicht für mich, sondern für den Mobilfunkbetreiber.
Denn eins muß man über Lastschriften wissen, daß man eine Lastschrift zurückbuchen kann. Damals habe ich das getan und habe von da an nur noch die Summen überwiesen, ohne die Servicegebühr. Denn selbst der Serviceanbieter konnte damals keinerlei Geschäftsbeziehung mit mir finden. Dennoch versuchte der Mobilfunkbetreiber die Servicegebühr einzutreiben. Was ihm schließlich nicht gelang. Aber das ist eine andere Geschichte.
Wer also eine Lastschriftgenehmigung erteilt hat, der kann jederzeit die falsch abgebuchten Beträge zurück holen und die Lastschriftgenehmigung widerrufen.
Man muß dann nur entweder einen Dauerauftrag erteilen, oder selbst überweisen.