Die Mitarbeiter des Finanzamts sind vollkommen Irland. Das sind Gehilfen des Staates. Sie führen das aus, was in die jeweilige Regierung vorgeht. Es ist ihre Aufgabe. Ihre persönliche Meinung und Einstellung zu was auch immer, sind vollkommen irrelevant in diesem Zusammenhang. Deshalb sprach ich auch vom Finanzamt und nicht von Finanzbeamten.
... was hier immernoch alles irrelevant ist?
In erster Linie bin ich für Gleichbehandlung. Alle sollten vor dem Gesetz gleich sein. Das gilt auch für Politiker. Und das auch ganz abseits von dem hier konkret angesprochenen Beispiel, was ja nur eines von Millionen ist.
Außerdem halte ich eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe nicht für ein Privileg. Generell sollte man in Verträgen grundsätzlich erst mal alles vereinbaren können, worauf sich beide Vertragsparteien einigen. Dass dies natürlich entsprechend transparent geschehen muss, steht außer Frage.
Ebenso steht es außer Frage, dass solche Vereinbarungen nicht sittenwidrig sein dürfen. Dafür gelten allerdings relativ hohe Hürden, die im normalen Alltag nur sehr selten berührt werden.
Oder kurz gesagt: Du wünscht Dir Privilege für große Unternehmen.
Also, vielleicht merkst Du das tatsächlich selber nicht, aber das ist effektiv genau das was Du da schreibst.
Dass man generell in Verträgen grundsätzlich erstmal alles vereinbaren kann, worauf sich die Vertragsparteien einigen, ist ja schließlich genau die Gesetzeslage, die wir haben. Und das schließt auch Vertragsstrafen mit ein, sogar für Zahlungsverzug.
Das Problem entsteht dann, wenn eine Regelung im Vertrag eben nicht auf eine Weise entsteht, die man sinnvoll als eine "Einigung der Parteien" bezeichnen könnte. Denn als normaler Kunde von Vodafone (o.ä.) findet da eben nicht viel Einigung statt: Vodafone setzt Dir einen Vertrag vor, den kannst Du nehmen oder sein lassen, verhandeln kann man da nichts. Und solange 90% der potentiellen Kunden sich die Vertragsbedingungen überhaupt nicht angucken, bevor sie einen Vertrag abschließen, hat Vodafone auch genau null Anreiz, nicht maximal kundenfeindliche Regelungen in den Vertrag zu schreiben. Und Transparenz ist dafür auch praktisch irrelevant. Wenn 90% der potentiellen Kunden die total transparente Information ignorieren, dann hat Vodafone auch mit noch so viel Transparenz keinen Anreiz. Und Dir als dem einen Kunden, der Verträge liest, bevor er sie abschließt, hilft die Transparenz damit auch genau gar nichts, weil dadurch für Dich keine echten Handlungsoptionen entstehen: Du kannst halt auf Mobilfunk verzichten - aber wenn Du auf Mobilfunk verzichtest, ist Vodafone das scheißegal, die werden nicht ihre kundenfeindlichen Vertragsbedingungen ändern, um Dich als Kunden zu gewinnen, sondern sie werden einfach auf Dich als Kunden verzichten, weil die ganzen anderen Kunden, die sich alles gefallen lassen, deutlich lukrativer sind.
Naja, und genau dieses Machtungleichgewicht und die daraus erfahrungsgemäß resultierenden Unverschämtheiten, die sich ibs. große Unternehmen herausnehmen, wenn man nichts dagegen tut, sind der Grund, weshalb es die AGB-Kontrolle gibt. Und damit, weshalb es *in AGB* u.a. nicht möglich ist, Vertragsstrafen für Mahnungsversand zu vereinbaren, aber eben *ausschließlich in AGB*. In individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen ist das immernoch problemlos möglich.
Und beachte ibs., wie die Bedingungen von Vodafone hier offensichtlich einseitig zu Gunsten von Vodafone sind, also ein Privileg für das Großunternehmen: Die Mahnungs-Vertragsstrafe ist nämlich aus unerfindlichen Gründen nur für Zahlungsverzug des Kunden festgelegt, nicht für Zahlungsverzug von Vodafone. Oder auch sonst für Leistungsverzug. Wenn es angemessen sein soll, für das Versenden einer Mahn-E-Mail 2,80 EUR zu berechnen, vermeintlich wohl auch, um einen Anreiz für fristgerechte Zahlung zu setzen ... warum hat dann nicht auch der Kunde das Recht, Vodafone 2,80 EUR zu berechnen, wenn der Kunde bei einer Störung des Anschlusses Vodafone zur mangelfreien Leistungserbringung mahnt? Im Gegensatz zu Vodafone hat der Kunde da nämlich sogar noch manuellen Aufwand mit.
Und wenn es die Vorschriften zur AGB-Kontrolle nicht gäbe, dann wäre die Situation für Kunden ja ohnehin noch viel wilder als diese 2,80 EUR Mahnpauschale. Die AGB-Kontrolle wegen der 2,80 EUR einzuführen, wäre vermutlich übertrieben - aber dass nur noch diese 2,80 EUR an Kundenfeindlichkeit übrig sind, ist ja bereits ein Ergebnis der AGB-Kontrolle.