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Netzneutralität im Vodafone Kabelnetz


30.04.2022 02:13 - Gestartet von Bastinator
Businesskunden können im Vodafone Kabelnetz bevorzugt mit Bandbreite versorgt werden, wenn das Netz überlastet ist. Ist das nicht auch gegen die Netzneutralität?
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[1] Uwe 64 antwortet auf Bastinator
30.04.2022 15:19
Nein ein überlastetes Netz verstößt nicht gegen die Netzneutralität. Bei einem überlasteten Netz, wird ja kein Anbieter bevorzugt. Bei der Netzneutralität geht es darum, das kein Anbieter, sich ein Vorteil erkaufen kann. Das überlastete Netz ist höhere Gewalt.
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[1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf Uwe 64
03.05.2022 01:55
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Nein ein überlastetes Netz verstößt nicht gegen die Netzneutralität. Bei einem überlasteten Netz, wird ja kein Anbieter bevorzugt. Bei der Netzneutralität geht es darum, das kein Anbieter, sich ein Vorteil erkaufen kann. Das überlastete Netz ist höhere Gewalt.

Das ist nun doppelt Unsinn.

Zum einen ist es natürlich keine höhere Gewalt, wenn der Verkäufer einer Leistung die für die Erbringung der Leistung notwendige Infrastruktur nicht vorhält, sondern ds ist dann schlicht Vertragsbruch mit entsprechenden Haftungsfolgen.

Und zum anderen ging es ja überhaupt nicht darum, ob Überlastung gegen Netzneutralität verstösst, sondern ob die Bevorzugung eines bestimmten Datenstroms gegenüber einem anderen gegen Netzneutralität verstösst. Wie das rechtlich einzuordnen ist, kann ich nicht sagen, aber vom Prinzip her ist das natürlich eine Verletzung der Netzneutralität, da ja die Daten eines bestimmten Absenders bevorzugt werden, in diesem Fall also die Uploads des Business-Kunden gegenüber den Uploads des "normalen" Kunden.
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[1.1.1] Uwe 64 antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
03.05.2022 07:29
Es ist doch überall so, dass Premiumkunden besser behandelt werden. Wenn Sie im Flieger oder Bahn ein normales Ticket lösen werden sie ja auch anders behandelt als Kunden der Business Class. In diesem Fall erkauft sich ja der Kunde beim Anbieter die bessere Leistung. Eine Verletzung der Netzneutralität liegt da nicht vor. Eine Verletzung der Netzneutralität liegt nur dann vor, wenn ein Anbieter dem Internetkonzern Geld dafür zahlt, das er bevorzugt wird. So lange der Kunde Einfluss auf die Upload,- Downloadgeschwindigkeit hat ist die Netzneutralität gegeben.

Was das Thema Überlastung der Netze angeht ist so eine Sache für sich. Viele Menschen waren zu Hause im Home-Office, dadurch kamen die Netze an ihre Belastbarkeitsgrenze. Gerade im Bereich Netzausbau ist noch viel Luft nach oben. Da sind aber die Gemeinden gefragt. Ich habe es bei uns vor Ort erlebt. Da sollte das Glasfaserkabel im klassischem Tiefbauverfahren verlegt werden, anstatt im Nano-Trenching Bereich, was schneller und einfacher funktioniert. Vor allem ist das klassische Tiefbauverfahren wesentlich teurer uns arbeitsintensiver.

https://www.youtube.com/watch?v=MKIvrEReeNk
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[1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf Uwe 64
03.05.2022 13:01
Es ist doch überall so, dass Premiumkunden besser behandelt werden. Wenn Sie im Flieger oder Bahn ein normales Ticket lösen werden sie ja auch anders behandelt als Kunden der Business Class. In diesem Fall erkauft sich ja der Kunde beim Anbieter die bessere Leistung. Eine Verletzung der Netzneutralität liegt da nicht vor.

Korrekt. Dass liegt einfach daran, dass es bei Netzneutralität um Datennetze geht und nicht um Personentransport.

Eine Verletzung der Netzneutralität liegt nur dann vor, wenn ein Anbieter dem Internetkonzern Geld dafür zahlt, das er bevorzugt wird.

Nein, eine Verletzung der Netzneutralität liegt vor, wenn der Provider Daten einer Partei gegenüber den Daten einer anderen Partei bevorzugt behandelt. Mit Bezahlung hat es mal überhaupt gar nichts zu tun (wie man schon daran sieht, dass StreamOn wegen Netzneutralitätsverletzung verboten wurde, wo die bevorzugten Diensteanbieter für diese Bevorzugung nichts bezahlen müssen), und auch hat es nichts per se mit "Anbietern" zu tun, es geht um jede Form der Bevorzugung. Wenn ein Provider Bittorrent drosselt oder teuerer abrechnet, ist das genauso eine Verletzung der Netzneutralität wie wenn der Provider Netflix von der Drosselung ausnimmt oder billiger abrechnet. Und prinzipiell natürlich auch, wenn der Provider die Daten eines bestimmten Endkunden bevorzugt, wobei ich gerade nicht sicher bin, ob das vom aktuellen Gesetzestext auch so erfasst wird.

So lange der Kunde Einfluss auf die Upload,- Downloadgeschwindigkeit hat ist die Netzneutralität gegeben.

Je nach dem, wie Du das genau meinst. Aber im Fall der Bevorzugung der Daten eines anderen Kunden hast Du die ja gerade nicht mehr, weil Deine eigene Geschwindigkeit ja durch die Bevorzugung des anderen Kunden reduziert wird.

Was das Thema Überlastung der Netze angeht ist so eine Sache für sich. Viele Menschen waren zu Hause im Home-Office, dadurch kamen die Netze an ihre Belastbarkeitsgrenze. Gerade im Bereich Netzausbau ist noch viel Luft nach oben. Da sind aber die Gemeinden gefragt.

Das ist hier vollkommen irrelevant. Mag sein, dass es wünschenswert wäre, wenn Gemeinden sich hier stärker engagieren würden, aber das ist irrelevant für die Frage, ob die Provider die Verantwortung haben, die Infrastruktur vorzuhalten, um die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen zu können. Wenn es bisher an der Infrastruktur mangelt, dann dürfen sie halt die Verträge nicht schließen - sie können aber nicht die Verträge im Wissen um die mangelnde Infrastruktur schließen und sich dann auf höhere Gewalt berufen, wenn die Kunden die ihnen verkaufte Leistung tatsächlich nutzen.