Benutzer sattmann schrieb:
So ein Unternehmen auf das man richtig stolz sein kann, da zahlt man gerne mal ein paar Kurzarbeitsmilliarden als Steuerzahler ein, damit man dann später von gemeldeten Rekordgewinnen liest.
Das gilt nicht nur für VW ...
Ich finde, Staatshilfen sollten nur als "stille" Firmenbeteiligung (also bei AGs: Vorzugsaktien) vergeben werden. Wenn der Laden wieder läuft, kann das Unternehmen ja die Aktien (bzw. je nach Rechtsform andere Beteiligungsarten) zurückkaufen, um nicht den Gewinn (Dividende) mit dem Staat teilen zu müssen.