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Kein Thema


15.11.2021 18:23 - Gestartet von PeterR
einmal geändert am 15.11.2021 18:26
Das ist aber - auch wenn ich alles andere als Fürsprecher von Vodafone bin, ganz sicher nicht - ein allgemeines Phänomen der Branche.

Der Vertrieb will nur "Zahlen" von den Shops sehen; Kundenzufriedenheit, Kundenservice, Beratung zählt alles nicht, das sind nur "weiche" Parameter.

Wie soll also ein Vodafone Shopmitarbeiter daran Interesse haben (dürfen), dem "SIMoNMobile" Kunden zu helfen oder sich um einen ehemaligen Pyur Kunden zu kümmern ?

Erwartet man allen ernstes, dass der Telekom Shop dem Kunden verrät, dass er den identischen Vertrag mit 80 Euro Bonus auch online abschließen kann und über einen SUB dazu noch weitere 160 Euro on Top kommen ?

Solange es nicht harte Bechmarks für die stabile Geschwindigkeit gibt und ab wann genau es zu einer Nichtvertragserfüllung kommt, bei der man direkt kündigen kann - wird sich an der Geschwindigkeitsdiskussion ebenfalls nie was wirklich ändern.

Selbiges bei der Funklochdiskussion - solang es keine allgemein Definition von Funkloch gibt (GSM/LTE/5G) - welcher Speed muss stabil anliegen - muss das Funksignal bis in den Keller reichen - müssen alle Anbieter versorgen - wird auch dieses Thema nie gelöst werden.
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[1] berndmobile antwortet auf PeterR
22.11.2021 19:58
Benutzer PeterR schrieb:
Solange es nicht harte Bechmarks für die stabile Geschwindigkeit gibt und ab wann genau es zu einer Nichtvertragserfüllung kommt, bei der man direkt kündigen kann
- wird sich an der Geschwindigkeitsdiskussion ebenfalls nie was wirklich ändern.

Selbiges bei der Funklochdiskussion - solang es keine allgemein Definition von Funkloch gibt (GSM/LTE/5G) - welcher Speed muss stabil anliegen - muss das Funksignal bis in den Keller reichen
- müssen alle Anbieter versorgen - wird auch dieses Thema nie gelöst werden.

Nenne mir bitte ehrlich wie wollen sie dafür Parameter festlegen? Es wird höchstens danach ein gefunden Fressen für Anwälte etc, wirklich bringen wird es in keinem Fall was.
Ändern wird es sich nur für die Rechtsprechung. Aber diese ist jetzt schon überfordert.