Benutzer r o s s i n schrieb:
Schaut man sich die Rechtssprechung des BGH bei Banken an, kann stillschweigend aus einem kostenfreien Vertrag kein kostenpflichtiger werden. Hier ist m.E. die aktive Zustimmung erforderlich.
Dann hätten die Netzbetreiber auch wie bei Banken bei Nichtzustimmung das Recht von sich aus den Vertrag zu kündigen.
Der Anbieter hat wie der Kunde immer das Recht, einen Vertrag regulär zu kuendigen.