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Verbraucherfeindlich...


12.04.2021 17:23 - Gestartet von 388
Warum können das Gesetzgeber und Bundesnetzagentur nicht endlich mal verbraucherfreundlich regeln?

Der Kunde unterschreibt die Papiere beim neuen Anbieter und erteilt auf demselben Vordruck den Auftrag zur Mitnahme der Nummer und des Restguthabens(!!). Der neue Anbieter alleine erledigt alles - keine Kündigung beim alten Anbieter, keine Freigabe der Nummer, keine einzureichenden Papiere, kein Mindestguthaben für die Abbuchung der Gebühren...

Am selben Abend (außer, der Auftrag wurde nach 18:00 erteilt) bekommt der Kunde eine SMS mit dem voraussichtlichen Termin für die Übertragung der Nummer. Die Anbieter haben zwei (ja, zwei!) Werktage für die Übertragung Zeit. Bei mehr als zwei Tagen Verspätung steht dem Kunden Schadensersatz zu und die Anbieter bekommen Haue von der Aufsichtsbehörde. Ach ja, die Rufnummernmitnahme ist kostenlos!

Phanstasiewelt? Nö, gültiges Recht und bestehender Alltag in Italien. Mitteleuropa, EU - also ziemlich gut mit D vergleichbar! Aber was soll man auch erwarten, wenn der Staat als Aktionär des teuersten Anbieters selbst mitverdient?