Benutzer hustensaftheinz schrieb:
Benutzer wolfbln schrieb:
Falls du sie weiterhin nutzen möchtest, kannst du sie einmal in deinem Banking auswählen und zahlst zukünftig 2,49 EUR pro Monat. Triffst du keine Entscheidung darüber, kündigen wir sie für dich, damit keine ungewollten Kosten entstehen“
Klingt für mich fair. Ich würde es allgemein begrüßen, wenn Kosten verursachungsgerecht verteilt werden, wo es möglich und sinnvoll ist.
Also hör mal, das ist nicht fair.
Du bekommst 45 Seiten AGB Änderung zu denen du zustimmen sollst.
Es wird der Eindruck erweckt, dass sich die Gebühren nicht ändern.
Dann kriegst du damit ein verpflichtendes "Angebot" - schon das ist ein Widerspruch in sich für die Debitkarte. Denn sie wird dir unaufgefordert zugeschickt 2022.
Gut, du kannst sie ablehnen, aber dann wird deine Kreditkarte gebührenpflichtig. Das kann man doch klar sagen. Alles andere ist verlogen.
Es gibt nach Zustimmung nur 2 Optionen:
(A) du ersetzt die Kredit- durch Debitkarte - dann ist das kein Angebot, sondern Zwang.
(B) du behälst die Kreditkarte mit oder ohne Debitkarte - dann zahlst du extra 30€/Jahr.
Das ist ganz einfach, was sie wollen und sollten sie klar sagen. Das mag ja rechtlich OK sein, wegen der Termine. Momentan ist die Kreditkarte ja gebührenfrei, aber durch deine Zustimmung triggerst du eine andere Karte, auf die du umstellen musst und die bisherige wird kostenpflichtig wenn du sie behälst. Nix gegen die Praxis, aber dann sollen sie es sagen.
Stattdessen steht da folgende Irreführung:
"Das Wichtigste zuerst: Unsere Konditionen bleiben gleich. Die aktuellen Preise und Bedingungen entsprechen unverändert dem Ihnen zuletzt mitgeteilten Stand. In Folge des BGH-Urteils wollen wir nur die Art und Weise ändern, wie wir mit Ihnen zukünftig Vertragsanpassungen vereinbaren.
Bitte stimmen Sie unseren aktuellen Preisen und Bedingungen zu Die Geltung der aktuellen Preise und Bedingungen möchten wir mit Ihnen gerne zum 1. Januar 2022 vereinbaren. Hierfür bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung.
Unsere aktuellen Preise und Bedingungen finden Sie auf den nächsten Seiten. Sie entsprechen unverändert dem Ihnen zuletzt mitgeteilten Stand. Einzige Ausnahme ist die aktualisierte Änderungsklausel. Bitte akzeptieren Sie die aktualisierte Änderungsklausel Um das BGH-Urteil umzusetzen, wollen wir die Art und Weise, wie wir mit Ihnen zukünftig Vertragsanpassungen vereinbaren, neu festlegen. Die meisten Anpassungen brauchen Ihre aktive Zustimmung. Daher sollen zum 1. Januar 2022 die Ziffern 2 und 17 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechenden Regelungen in den Produkt- und Sonderbedingungen neu vereinbart werden. Die neuen Klauseln finden Sie ebenfalls auf den nächsten Seiten.
So einfach geht’s Direkt nach dem Login können Sie ganz einfach mit einem Klick zustimmen. Wir freuen uns auf Ihre schnellstmögliche Zustimmung und darauf, Sie weiterhin als Kund*in begleiten zu dürfen."