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Alternativen...


28.11.2020 13:22 - Gestartet von 388
einmal geändert am 28.11.2020 13:34
...es gäbe doch viele andere Möglichkeiten! Bei schlechter Bonität einfach eine Kaution hinterlegen. Oder Freischaltung für kostenpflichtige Zusatzdienste erst nach mehreren pünktlich bezahlten Rechnungen. Abrechnung nur auf Guthabenbasis... für Laufzeitverträge sehe ich da kein Problem.
Einschränkungen sehe ich bloß beim Ratenkauf von Handys - da bekommt der Kunde ja gleich einen Sachwert in die Hand.
Außerdem gibt es noch Begriffe wie "Kulanz" und "Transparenz". Transparenz: es gibt Fälle, in denen die Schufa ungerechtfertigt negativ ausfällt. Das zu erkennen und sich zu wehren ist schwer - hier sollte angesetzt werden.
Kulanz: warum automatisiert und über die Schufa? Kann bei Ablehnung O2 nicht einfach dem Kunden entgegenkommen und ermöglichen, dass man z.B. über einen anerkannten Schuldenberater seine Verhältnisse darlegt und so doch noch einen Vertrag bekommt? Wäre auch für Marketing und Image besser gewesen...
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[1] LtotheH antwortet auf 388
28.11.2020 16:51
Benutzer 388 schrieb:
...es gäbe doch viele andere Möglichkeiten! Bei schlechter Bonität einfach eine Kaution hinterlegen.


Kaution für ein Iphone 12 Pro Max ~500-900 Euro. Und glaub mir die Kunden auf ein Iphone SE ohne Kaution umzuberaten ist nicht möglich ( es sei den du bescheißt den Kunden und sagst das SE ist gerade das Beste IPhone auf dem Markt, die Kunden haben von nix ne Ahnung und fressen dir da aus der Hand) 90% der Kautionskunden sind in der Kaution drinne weil sie sich 1000€ Smartphone bestellen, anstelle nach günstigeren Alternativen umzuschauen.
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[2] fe rnwe h antwortet auf 388
29.11.2020 11:22
Statt das ewige und teure „Outsourcing“ einfach wie vernünftig des Antragstellers Bonität z.B. mittels Einsicht (natürlich in Verantwortung des Einsehenden ohne Kopien) z.B. dessen Gehaltsabrechnung anschauen, ganz ohne teure beauftragte Auskunftei.
So machen es klassisch ja auch z.B. Vermieter.
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[2.1] basti99 antwortet auf fe rnwe h
29.11.2020 14:19
Benutzer fe rnwe h schrieb:
Statt das ewige und teure „Outsourcing“ einfach wie vernünftig des Antragstellers Bonität z.B. mittels Einsicht (natürlich in Verantwortung des Einsehenden ohne Kopien) z.B. dessen Gehaltsabrechnung anschauen, ganz ohne teure beauftragte Auskunftei.
So machen es klassisch ja auch z.B. Vermieter.

Die Aussagekraft der Gehaltsabrechnung wird überschätzt. Mein Einkommen ist vielleicht ein Indiz für meine finanziellen Verhältnisse. Ob meine Ausgaben vieleicht permanent über meinen Einnahmen liegen, sagt die Gehaltsabrechnung nicht aus. Nicht ohne Grund verlangen viele Banken für die Bearbeitung eines Ratenkredits schon immer die Vorlage der Kontoauszüge des letzten 1/4 Jahres. Dieser Prozess wird jetzt digitalisiert. Die Aufregung verstehe ich nicht. Man muss sich als Kunde ja nicht darauf einlassen.