Wie reagiert O2 wenn man an die E-Mail Adresse aus dem Impressum schreibt?
Nach §5 TMG müssen sie ja eine "Adresse der elektronischen Post" angeben, was sie ja auch tun.
Sie antworten. Man erhält sogar eine Eingangsbestätigung.
Ja, eine automatisch generierte Eingangsbestätigung kommt. Danach keine Antwort. Auf das Online-Schlichtungsverfahren reagiert O2 auch nicht.