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Sharing-Plattformen?


30.06.2020 10:56 - Gestartet von DcPS
Wer keinerlei kommerzielle Vorteile aus der Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material zieht, der soll bestraft werden? Das sieht das Volk nicht ein. Vermutlich zu Recht, denn der Stast sieht die Probleme ebenso, soll er dovh dem Volk dienen und nivht urgebdwelchen Lobbyisten.
Es geht da auch nicht um sharing. Es muß gestattet sein, auch aus urheberrechtlichem Material komplett zu zitieren, wenn das für die entsprechende sachliche Auseinandrrsetzung notwendig ist. Insbesondere dürfte das Bücher und Texte betreffen, Lieder weniger. Wie lang ist ein Lied? Warum sollte jemand nicht ein halbes Lied hochladen dürfen? Wo ist die Grenze? Ein Lied läßt sich auch aus Stücken von 20 sec zusamnensetzen, ein Film aus Kurzsequenzen. Was soll das?
Es ist der für den privaten Bereich völlig überzogene Wunsch von gierigen Unternehmen, die mit angeeigneten Rechten Geld verdienen wollen (ELSEVIER-Beispiel). Generell wäre es klüger gewesen, die Urheberrechtsgesetze in Richtung kürzerer Zeiträume zu verändern, also max. 5 Jahre, und dann nur noch länger für die kommerzielle Nutzung beizubehalten.
Wofür zahlen Private eine Urheberrechtsabgabe? Für alle Geräte, die Speichern können, als ob die dafür genutzt würden!
Nun, man hat sich von den Lobbyisten wie dem Autor (ich zähle ihn dazu, er denkt nur an seinen vertretenen kommerziellen Bereich) als Stast zuviel hineinreden lassen, denen muß der Stast aber nicht dienen. Die Wirtschaftsinteressen müssen nur angemessen berücksichtigt werden. Es ginge auch ohne Urheberrecht. Aber der Staat, der den vorgeblichen Urhebern (in der Regel sind es nur verkaufte Rechte der eigentlichen Urheber) ist, um selber etwas davon abzubekommen, denen entgegengekommen. Letztlich dient es seit Bestehens des Internets mit seinen Verbreitungsmöglichkeiten aber gar nicht mehr der Gesellschaft, müßte heruntergefahren werden. Das wird auch kommen, ist ein objejtiver Zwang. Aber wie alles dauert auch das Sterben, ein Aufblühen ist auch bei Überlebtem möglich.
Also: Trennung von Privat und Kommerz. Wer ein Buch abschreibt (und die dort enthaltenen Fehler beseitigt): Gemeinfrei. Wer es kopiert und dafür Geld verlangt: Geschützt. Ein Lied als Untermalung eines eigenen Filmes: Gemeinfrei. Wer so entstandenes kopiert und geldwerte Virteile dadurch haben will: Geschützt.
Kommerzielle Verwertung liegt aber auch dann vor, wenn Veröffentlichungsplattformen Gelder an den Veröffentlicher zahlen. Dann sollte man diesen durchaus zur Kasse bitten können, in dem benannten Rahmen, er muß an den Zahlungen selber noch einen Anteil behalten, wenn er auch eigenes dazu beiträgt.

Richtig zufrieden kann mit dem Gesetz niemand sein - weil es nicht klar regelt, wann überhaupt ein Schutz greifen sollte. Pauschale Zwangslizenzierungen wären in Grenzfällen auch ein Weg. Weil aber die Lobbyisten gedrängt haben, fühlen sie sich jetzt "geschädigt"? Selber schuld, manchmal ist Zeit wesentlich.
Deshalb ein guter Rat: Die Gier bremsen, nur für eigene Arbeutsanteile Geld fordern - dann läßt sich mit dem Volk reden.