Benutzer whalesafer schrieb:
Nur wenn Nichtausbau teurer ist als Ausbau werden die Netzbetreiber ausbauen. Strafandrohungen müssen glaubwürdig sein, um ihre Wirkung zu entfalten, also müssen Strafen im Ernstfall auch verhängt und eingetrieben werden. Wer ständig die Lobbyargumente der Netzbetreiber wiederholt, dass Strafen und Frequenzversteigerungen dem Ausbau die Mittel entziehen, macht sich als Journalist unglaubwürdig.
Das Gegenargument ist nun, dass durch Strafen kein einziger Funkmast gebaut wird.
Man muss die ganze Ausbaustrategie und die Auflagen hinterfragen. Wir haben jetzt ja folgende Situation:
- 1 Betreiber hat sie klar verfehlt
- 1 Betreiber sagt, er hätte sie erreicht, aber es bleiben große Zweifel an seiner Darstellung
- 1 Betreiber hat sie weitgehend erreicht mit kleinen Lücken z.B. durch ausstehende Genehmigungen und schlechten Empfang in Zügen.
Wie willst du jetzt die 3 "bestrafen" und wen? Jetzt ist zunächst das Ergebnis der Überprüfung durch die BNetzA abzuwarten.
Von einem Betreiber kann ich dir sagen, dass er im empfindlichen Straffall die BNetzA in einen langen Rechtsstreit verwickelt. Er wird sich juristisch dabei auf 2 Eckpunkte stützen:
- die ersteigerte 700 MHz Frequenz Band 28 stand viel später als zugesagt zur Verfügung
(Das ist zwar ein Scheinargument, weil effektiv auch danach auf B28 nicht viel passiert ist. Aber das mag juristisch anders aussehen.)
- die nachträgliche Erhöhung der max. Schadenssumme 2019 darf nicht auf die alte Auktion angewendet werden.
(Juristen mögen argumentieren, dass zum Auktionszeitpunkt auch alle Auflagen und Strafen klar sein müssten und nicht nachträglich erhöht werden dürfen).
Und wie das dann juristisch ausgeht, weiß keiner. Drum steht die BNetzA mit empfindlichen Strafen auf sehr wackligen juristischen Boden.