Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das ist aber laut Paypal-AGB unzulässig (kein Abwälzen der Gebühren auf Käufer).
Das klingt nach etwas, was illegal sein sollte, weil Wettbewerbsbehinderung?
Wenn ein anderer Anbieter Zahlungsdienste erheblich günstiger anbieten könnte, könnte er trotzdem nicht davon profitieren, weil der Händler gezwungen ist, vom Kunden den gleichen Preis zu nehmen wie bei Zahlung mittels Paypal. Der Kunde, der die Wahl trifft, hat also keinerlei Vorteil davon, wenn er die günstigere Zahlungsweise wählt, wählt also einfach, was er gewohnt ist/wo er schon einen Account hat, und am Ende bezahlen dann alle Kunden dafür überhöhte Preise, weil die kostengünstige Konkurrenz keine Kunden gewinnen kann.