Online-Bezahlung: BGH soll Gebührenstreit klären
Darf Flixbus für die Bezahlung mit Paypal und Sofortüberweisung Extra-Gebühren verlangen?
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Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Gebühren für
Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen wird aller Voraussicht nach
erst vom Bundesgerichtshof (BGH) endgültig geklärt werden. Das
Oberlandesgericht München (OLG) erklärte es heute zwar für
rechtmäßig, wenn Unternehmen im Online-Handel von ihren Endkunden
Gebühren für diese beiden Zahlungsarten verlangen. Auf Wunsch der
unterlegenen Wettbewerbszentrale ließen die Münchner Richter aber die
Revision zu, um eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe zu
ermöglichen. "Dem wollen wir nicht im Weg stehen", sagte der
Vorsitzende Richter Andreas Müller. Im konkreten Fall geklagt hat die
Wettbewerbszentrale gegen Flixbus.
EU: Vier Arten von Zahlungen müssen gebührenfrei sein
Darf Flixbus für die Bezahlung mit Paypal und Sofortüberweisung Extra-Gebühren verlangen?
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Die EU will das Zahlungswesen in Europa schneller und billiger für
die Bürger machen. Mittlerweile dürfen Unternehmen daher für vier
Arten von Zahlungen keine Gebühren mehr verlangen:
Sepa-Basislastschriften, Sepa-Firmenlastschriften, Sepa-Überweisungen
und Zahlungskarten. Sepa steht für Single Euro Payments Area,
einheitlicher Euro-Zahlungsraum. Nach Einschätzung des 29. Senats
fallen weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das Gebührenverbot
für diese vier Arten von Online-Zahlungen.
Erste Instanz gab Verbraucherschützern recht
Die Wettbewerbszentrale sieht das anders und hatte Flixbus verklagt, weil das Fernbusunternehmen weiterhin Gebühren von Kunden kassierte, die Paypal oder Sofortüberweisungen als Zahlungsart nutzten. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht hatte Flixbus verloren, doch das OLG hat nun die Entscheidung der ersten Instanz kassiert.
Weder Paypal noch Sofortüberweisung sind im entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannt, wie der Vorsitzende Richter Müller erläuterte - und die Vorschrift darf laut Urteil auch nicht analog auf diese beiden Zahlungsarten angewendet werden.
Die Begründung: Sowohl bei Paypal als auch bei Sofortüberweisung findet keine direkte Sepa-Überweisung oder Sepa-Lastschrift vom Endkunden zum Verkäufer statt, stattdessen ist bei beiden Zahlungsarten ein drittes Unternehmen eingeschaltet - in einem Falle Paypal, im anderen die Sofort GmbH.
"Paypal transferiert lediglich E-Geld", sagte der Richter dazu. Paypal-Konten müssten zwar mit echtem Geld aufgefüllt werden, aber die eigentliche Paypal-Zahlung sei keine Sepa-Überweisung. Nach Einschätzung des Senats hatte die Bundesregierung auch keineswegs die Absicht, sämtliche Zahlweisen kostenlos für die Bürger zu machen.
Wussten Sie übrigens, dass Sie Flixbus-Tickets auch über den Google-Assistenten buchen können? Diese Option gibt es seit April vorigen Jahres. teltarif.de hat berichtet.