Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Benutzer kalle schrieb:
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Benutzer kalle schrieb:
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Benutzer orlando schrieb:
Benutzer Telefonexperte schrieb:
Ich kürze das jetzt etwas...
Du schreibst:
>Ach was. Und worüber wird dann hier in den Foren die
ganze >Zeit diskutiert?
Du hast Recht und ich habe mich missverständlich ausgedrückt:
Du hast Recht, weil die Diskussion hier in dem Forum tatsächlich über den Sinn bzw. Unsinn dieser Gesetzeslage
geführt wird.
Was ich meinte war, dass ich diese Diskussion für überflüssig halte. Die Gesetzeslage ist so, wie sie ist. Statt nun gegen Politiker zu demonstrieren, die einfach nur für die Durchführung dieser Gesetze sorgen (was nichts bringt), müßte
man, wenn man konsequent gegen dieses Gesetz ist, politisch
auf dessen Abschaffung bzw. Änderung hinarbeiten. Was jedem in einer Demokratie wie der unsrigen freisteht..
Dabei möchte ich noch etwas zu bedenken geben. Eine Parallele,
von der ich die letzten Tage las:
Ein Provider wies darauf hin, dass der Zugriff zu verschiedenen Newsgroups aufgrund einer Sperrungsverfügung des LKA nicht
mehr möglich ist. Dabei handelte es sich wohl um Newsgroups, die
im Verdacht der Verbreitung von Kinder-Pornographie stehen.
War das richtig? Ich meine: ja.
Protestiert da jemand gegen? Ich glaube: nein.
Warum nicht? Weil unsere Gesetze das zu Recht verbieten und sich daran natürlich auch ein Internet-Provider zu halten
hat.
Ich sehe nun einfach nicht den Unterschied, ob ein Provider
den Zugang zu Kinder-Porno-Seiten zu sperren hat oder zu Nazi-Webseiten. Ich sehe ihn einfach nicht. Und kann auch
nicht verstehen, wie man gegen eine Sperrung sein kann. Es hat doch nichts mit Zensur zu tun, wenn ich erwarte, dass ein Provider den Zugang zu kinderpornographischen Web-Seiten unterbindet.
Konnte ich es nun klären?
Georg
Im Fall Kinderporno bin ich der selben Ansicht wie Du. Weil's nämlich eindeutig ist. Kinderschänder bleibt Kinderschänder, das ist in meinen Augen ganz einfach. Punkt.
In Sachen "Rechtsextremismus" oder "Nazi-Seiten" sehe ich die Sache differenzierter. Es ist doch in jedem Einzelfall zu prüfen, ob mit den auf der jeweiligen www-Seite kommunizierten Aussagen Straftatbestände verwirklicht werden oder nicht. Und da wir nun einmal ein Rechtsstaat sind (jetzt bitte keine Wortspiele mit dem Wortbestandteil "Rechts" in "Rechtsstaat") hat auch hier "in dubio pro reo" zu gelten.
Wenn eine Kinderporno-Seite gesperrt wird, dann ist, wie gesagt, die Sache klar. Straftat.
Wenn eine "Nazi"-Seite gesperrt wird, kann dies nur nach ausführlicher Prüfung geschehen. Und da ich als dumm gehaltener Otto Normalsurfer diese Prüfung nicht nachvollziehen kann, sondern mir der Inhalt vorenthalten wird und man mir nur sagt "das darfst Du nicht sehen, wir haben entschieden, dass das böse ist", dann bleibt für mich ein schaler Beigeschmack.
Auch und vor allem deswegen, weil dies ein erster Schritt ist,
auch anderen Zensur-Maßnahmen den Weg zu bereiten. Und genau darin sehe ich einen Abkehr vom im Grundgesetz garantierten Grundrecht auf Informationsfreiheit.
P.S.: Nenn mir doch mal Beispiele von Seiten, die nach Deiner Ansicht gesperrt werden sollten (bitte keine Kinderschänder, ich meine die "Nazis"). Ich selbst kenne keine, würde mir dies aber gern selbst ansehen.
Natürlich werde ich Dir keine Nazi-Seiten nennen, "die gesperrt werden sollten".
Warum nicht?
Alle Web-Seiten nazistischen Inhaltes sollten gesperrt werden. Entweder es sind Nazi-Seiten, dann sollten sie gesperrt werden. Oder es sind keine, dann sollten sie bleiben. Es ist einfach kein Unterschied zu Kinderporno-Seiten. Entweder es sind Kinderporno-Seiten, dann sollten sie gesperrt werden.
Oder es sind keine, dann sollten sie bleiben.
Für beides gibt es klare und eindeutige Definitionen, da muss nichts diskutiert werden. Das ist doch gerade der Vorteil einer Rechtsprechung: Da ist nichts unklar oder Auslegungssache. Bzw. kann eine Auslegung jederzeit gerichtlich geklärt werden. Und das muss natürlich so bleiben in unserem demokratischen Rechtstaat. Wenn ein Anbieter von Nazi-Seiten sich gegen ein Sperren einer Seite wehren will, indem er nachweisen will, dass seine Seiten eben keine Nazi-Inhalte wiedergibt, dann ist das sein gutes Recht. Wird die Sperrung dann aufgehoben, dann widerspricht das nicht meiner Auffassung, denn dann hat ein Gericht halt festgestellt, dass die Inhalte nichts mit diesem Nazi-Zeugs zu tun haben. Das akzeptiere ich. Wenn ein Anbieter der Meinung ist, die Inhalte seiner Seite seien keine Kinderpornographie und deshalb dürfte die Darstellung auf seiner Web-Seite nicht gesperrt werden, dann kann er gerichtlich gegen eine Sperrung vorgehen. Das finde ich völlig in Ordnung. Wenn er Recht bekommt, geht die Seite eben wieder ans Netz.
Was für mich jedoch nicht in Ordnung ist und worauf ich mich nicht einlasse ist: Eine Diskussion, ob Kinderpornographie erlaubt sein sollte (Diskussionen dieser Art findest Du in Pädophilen-Kreisen immer wieder - auch in aller Öffentlichkeit, getarnt als e.V. "Auch Kinder haben ein Recht auf Sexualität") Eine solche Diskussion bin ich nicht bereit zu führen. Genau so wenig ist eine Diskussion für mich akzeptabel, eine Nazi-Partei in Deutschland zuzulassen bzw. deren Web-Seiten Inhalte zu erlauben.
Läßt Du das eine zu, muss das andere auch erlaubt sein. Eine wehrhafte Demokratie muss sich schützen dürfen - vor äußeren wie vor inneren Feinden. Ich möchte nicht Gefahr laufen, erneut in Deutschland von einer Nazi-Partei in meiner Freiheit eingeschränkt zu werden.
Wer könnte denn das zur Zeit sein?
Und davor möchte ich beschützt werden von meinem demokratischen Staat. Da habe ich ein Recht drauf. Und das fordere ich ein. Wobei: Keiner in der Regierung macht mir derzeit dieses Recht streitig - nur einige Leute mit - in meinen Augen - falsch verstandenem Demokratie-Verständnis.
Georg
Was ist denn nach Deiner Ansicht so sehr "rechts", dass es vom Netz genommen werden sollte? Gehören dazu www.dvu.net oder www.npd.net? Oder meinst Du etwas ganz anderes? Mein Problem ist, dass ich solche Seiten nicht beurteilen kann, wenn ich sie nicht selbst gesehen habe. Es ist bspw. Standard in einem Rechtsstaat, dass JEDES Gerichtsurteil (i.d.R. öffentlich) zu begründen ist. Ich kann niemals die Sperrung von Seiten akzeptieren (von Kinderporno mal abgesehen), die ich nicht kenne, von deren Ausmaß ich keine Vorstellung habe, die ich also nicht selbst beurteilen kann.
Kalle