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Gewinnausschüttung an den Staat


09.08.2018 11:40 - Gestartet von Peterdoo
Die Bundesrepublik hatte geklagt, weil das LKW-Maut-Erfassungssystem damals gewaltige Startschwierigkeiten hatte und sich stark verzögerte. Macht in der Konzernbilanz der Telekom insgesamt 600 Millionen Euro weniger.
So macht man heute die Gewinnausschüttung bei dem ehemaligen Staatseigentum nach der (Teil-)Privatisierung, ohne diese mit den anderen Aktionären teilen zu müssen und ohne viele Anteile halten zu müssen. Zuerst hohe Preise berechnen und die Wettbewerber behindern. Dann klagen oder eine Strafzahlung festsetzen, die an den Staat geht. Ist in vielen Ländern gängige Praxis geworden.