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Kein Freibrief zum "Schwarzfunken"


25.07.2018 14:42 - Gestartet von klaus1970
"Wer eine Veranstaltung mit einem Fernseh- oder Radioprogramm begleiten möchte oder eine geschlossene Einrichtung wie ein Einkaufszentrum, eine Hotelanlage oder ein Krankenhaus mit einem Rundfunkprogramm versorgen möchte, für den entfällt "die bisher im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Option, für Einrichtungs- oder Veranstaltungsrundfunk ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorzusehen", heißt es im Vertragsentwurf. Entsprechende Fälle könnten künftig ebenfalls über die Bagatellregelung erfasst werden."

Wer jetzt denkt, dass er einfach auf einer freien Frequenz loslegen kann, hat sich getäuscht. Natürlich benötigt man eine Standortbescheinigung/Genehmigung der Bundesnetzagentur, und die zu beantragen kann ggbf. teurer sein als das Lizenzgedöns bei den Medienanstalten.
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[1] Marty McFly antwortet auf klaus1970
25.07.2018 19:04
Benutzer klaus1970 schrieb:

Wer jetzt denkt, dass er einfach auf einer freien Frequenz loslegen kann, hat sich getäuscht. Natürlich benötigt man eine Standortbescheinigung/Genehmigung der Bundesnetzagentur, und die zu beantragen kann ggbf. teurer sein als das Lizenzgedöns bei den Medienanstalten.

Das läuft doch zu 100% über ein jeweiliges internes Kabelnetz.
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[1.1] klaus1970 antwortet auf Marty McFly
26.07.2018 07:32
Benutzer Marty McFly schrieb:
Benutzer klaus1970 schrieb:

Wer jetzt denkt, dass er einfach auf einer freien Frequenz loslegen kann, hat sich getäuscht. Natürlich benötigt man eine Standortbescheinigung/Genehmigung der Bundesnetzagentur, und die zu beantragen kann ggbf. teurer sein als das Lizenzgedöns bei den Medienanstalten.

Das läuft doch zu 100% über ein jeweiliges internes Kabelnetz.

Teils ja, aber es gibt auch Einrichtungen mit eigener UKW-Frequenz, wie dieses Krankenhaus, daher nicht wie von dir behauptet 100%: https://www.pfalzklinikum.de/aktuelles/detail/wir-koennen-auch-radio/