Rundfunk im Internet

Neuer Staatsvertrag vereinfacht Zugang zu Web-TV & -Radio

Wer künftig ein kleines Internetradio, ein Web-TV oder einen Einrichtungsfunk betreiben will, benötigt keine medienrechtliche Genehmigung der Landes­medien­anstalten mehr. Auch die Anzeigepflicht soll entfallen. Das sieht ein Entwurf des Medienstaatsvertrags vor, zu dem sich Bürger erstmals online äußern können.
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Die Anzeigepflicht für kleinere Internetradios bei den Medienanstalten soll entfallen. Die Anzeigepflicht für kleinere Internetradios bei den Medienanstalten soll entfallen.
Foto: Telstar Radio
Die Länder wollen den Zugang zum Betrieb eines Internetradio- und Web-TV-Programms vereinfachen. Laut dem Entwurf für den neuen Medienstaatsvertrag ist eine sogenannte "Bagatellregelung" vorgesehen. Nach dieser bedürfen "Rundfunkprogramme, die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung, ihrer begrenzten Dauer und Häufigkeit der Verbreitung, ihrer fehlenden Einbindung in einen auf Dauer angelegten Sendeplan oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten", beziehungsweise "Rundfunkprogramme, die jedenfalls weniger als 5000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden" und "Rundfunkprogramme im Internet, die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20 000 Zuschauer/Zuhörer erreichen oder vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen", keiner Zulassung durch die Landesmedienanstalten.

Bisher sind Internet-TV-Programme lizenzpflichtig, für Internetradios gilt zumindest eine Anzeigepflicht. Somit entfallen für Betreiber aufwendige Lizenzanträge, durch die auch Gebühren anfallen.

Lizenzpflicht für Einrichtungs- und Veranstaltungsfunk entfällt

Die Anzeigepflicht für kleinere Internetradios bei den Medienanstalten soll entfallen. Die Anzeigepflicht für kleinere Internetradios bei den Medienanstalten soll entfallen.
Foto: Telstar Radio
Neu geregelt wird auch die Lizenzierung für Einrichtungs- oder Event-Rundfunk etwa über UKW, DAB+, DVB-T2 oder Kabel. Wer eine Veranstaltung mit einem Fernseh- oder Radioprogramm begleiten möchte oder eine geschlossene Einrichtung wie ein Einkaufszentrum, eine Hotelanlage oder ein Krankenhaus mit einem Rundfunkprogramm versorgen möchte, für den entfällt "die bisher im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Option, für Einrichtungs- oder Veranstaltungsrundfunk ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorzusehen", heißt es im Vertragsentwurf. Entsprechende Fälle könnten künftig ebenfalls über die Bagatellregelung erfasst werden.

Erstmals Online-Beteiligung möglich

Erstmals können sich Bürger am neuen Staatsvertrag beteiligen und Vorschläge machen. "Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben. Hier wollen wir als Bundesländer die Grundlage für eine zeitgemäße Regulierung schaffen. Daher laden wir Bürgerinnen und Bürger sowie Medienschaffende ein, aus dem Rundfunkstaatsvertrag einen Medienstaatsvertrag zu machen", erklärte Heike Raab, Staatssekretärin für Medien und Digitales, zum Start der Online-Beteiligung auf http://rundfunkkommission.rlp.de/, die bis zum 26. August läuft.

"Wir wollen Entfaltungsräume für die vielen Kreativen eröffnen. Gleichzeitig wollen wir auch Standards erhalten und sichern. Von den Neuregelungen sollen alle profitieren: Medienschaffende genauso wie Nutzerinnen und Nutzer. Wir haben uns deshalb bereits in diesem frühen Stadium entschieden, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge mit und in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Wir wünschen uns hier eine breit geführte Debatte", so Staatssekretärin Raab.

Beratung über Ergebnisse im Herbst

Die Rundfunkkommission hat am 13. Juni 2018 einen ersten Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag beraten. Dieser enthält konkrete Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming), Plattformregulierung und erstmals auch für Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale. Nun sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft ebenso zur Online-Beteiligung aufgerufen wie Bürgerinnen und Bürger. Die inhaltliche Federführung zu den einzelnen Regelungsbereichen liegt bei den Ländern Hessen (Rundfunkbegriff), Nordrhein-Westfalen (Plattformregulierung) und Hamburg (Intermediäre). Die Rundfunkkommission beabsichtigt, im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu beraten.

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