Benutzer Vodka-Redbull schrieb:
glaub der Richter ernsthaft verpasste Technerikertermine sich nicht zum Nachteil der Telekomkunden?
Darum gings doch gar nicht, denn wenn easybell klagt, dann müssen die einen Vorteil für die Telekom zu ihrem Ungunsten nachweisen.
Aber auch dann gilt:
Die Leute hören doch alle von den Problemen und sagen sich dann, neee nachher klappt der Wechsel nicht dann bleib ich lieber bei der Telekom und haben Angst ohne Telefon da zu stehen!
Womit Mitbewerber, zu denen der Kunde potentiell wechseln würde, einen Neukunden weniger bekommen, der eben bei der Telekom bleibt. Für meine beschränkte Intelligenz heißt das, das der Mitbewerber (hier: easybell) einen Nachteil hat.
Da merkt man wieder, ein Jura Studium hat nichts mit Intelligenz zu tun!
Es hat in erster Linie damit zu tun, das "Juristendeutsch" zu lernen, in dem viele Ausdrücke von wegweisenden Urteilen vor zig Jahren stammen (oder gar aus dem BGB von 1900), und ein Laie würde darunter was Anderes verstehen, oder nur den berühmten Bahnhof ;)
Der Gehirnschmalz, der darauf verwendet wird, fehlt dann eben beim "Alltagswissen" ... anders kann ich mir solche Urteile auch nicht erklären.