Benutzer PeterSimlock schrieb:
Die Behauptung von Hr. Littger: "Im äußersten Fall schaltet der Händler ein Inkasso-Unternehmen ein, meldet die Erfahrung an Bonitätsprüfer wie die Schufa und erwirkt einen Mahnbescheid", ist falsch!
An die Schufa darf man rechtskräftige Vollstreckungsbescheide melden. Mahnbescheide werden an die Schufa nicht gemeldet.
So einfach ist es.
@Dominik Haag Bitte überprüfen Sie Ihre Quellen, bevor Sie so was publizieren!!
Gruß
Peter
Hallo Peter,
vielen Dank für den Hinweis. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Text der dpa und nicht um einen Artikel von unserem Redakteur Dominik Haag. Wenn es sich bei der von Ihnen angesprochenen Aussage um einen Fehler handelt, müssten Sie diesen bitte der dpa mitteilen.
Vielen Dank und viele Grüße
teltarif.de