Benutzer wolfbln schrieb:
Der Artikel ist wieder ein typischer Henning! Eigentlich ganz gut geschrieben, aber danach ist man so schlau wie vorher und hat noch mehr Fragen.
Wenn Henning schon in der Überschrift andeutet, dass juristische Gründe in Deutschland dagegenstehen, dass es nicht so einfach ist, das französische Modell so zu übernehmen .... .... würde der Leser doch gerne wissen, welche juristischen Gründe dies seien. Da gibt es die Ebene der Verordnungen und Fachgesetze, die sind doch ziemlich leicht kurzfristig zu verändern, wenn der politische Wille dazu da ist.
Mir scheint der französische Regulierer (ARCEP) besser aufgestellt als der deutsche (BNetzA). Da müsste man mal genauer reinschauen. Die ARCEP nimmt eigene Netztests vor, die weit über die deutscher Anbieter hinausgehen und publiziert auch ungeschönte Statistiken, wie eine Flächenabdeckung der Netze. Etwas, was in Deutschland weiter ein großes Geheimnis ist (nur eine schön gerechnete pro Einw.-Abdeckung wird kommuniziert). Auch wird von der ARCEP providerspezifisch die Zahl der Standorte mitgeteilt usw....
Wenn man dazu aber (theoretisch) bei uns die Verfassung/Grundgesetz ändern müsste, ist das dann illusorisch in kurzer Zeit hinzubekommen. Gegen EU-Recht können sie ja wohl nicht verstoßen, sonst wären sie auch in Frankreich nicht möglich.
Drum hätte ich dann schon gerne erfahren, warum eigentlich das hierzulande (möglicherweise) so unmöglich sei, welche Gründe konkret dagegen stehen.
Nebenbei ist natürlich die Grundidee durchaus diskussionswürdig: Verzicht des Staats auf Erlöse aus der Lizenzvergabe gegen klare Ausbauverpflichtungen an die Netzbetreiber und damit eine (indirekte und) gezielte Förderung des Netzausbaus.
Die Gefahr ist doch sehr groß, dass wir mit 4G/LTE auch wieder bei einem Flickenteppich enden, wenn ab 2020 alles in 5G fließt. Der ist zwar etwas engmaschiger als der von 3G im Endausbau, aber Standorte/Dörfer ohne LTE- oder DSL-Anbindung haben dann praktisch keine Überlebenschance mehr.
Ich habe mich jetzt kundig gemacht. Es läge daran, dass die BNetzA befürchtet, die Ausbauvergünstigungen könnten nicht rechtsfest gemacht werden und beispielsweise Bieter oder Interessenten, die bei der Lizenzvergabe/-auktion leer ausgehen, könnten dann dagegen klagen.
Ich halte das für unbegründet, wenn man keinen Mist baut bei den Vergaberegeln. Bisher werden die Betreiber (theoretisch) sanktioniert/bestraft, wenn sie die Ausbauziele nicht erreichen. Das französische Modell dreht das nur um: sie bekommen Vergünstigungen, wenn sie bestimmte Ziele erreichen. Das ist zwar im Endeffekt das gleiche, aber Incentives/Anreize funktionieren in komplexen Situationen einfach besser als Strafen/Sanktionen, wie man in anderen Politikfeldern sieht.
Auch jetzt kann man davon ausgehen, dass - sollte ein Anbieter z.B. 2019 seine Ausbauverpflichtungen verfehlen, und diese Möglichkeit ist durchaus gegeben - dies dann die BNetzA auch feststellt und Sanktionen/Strafen einleiten muss. Auch dieser Anbieter wird sicherlich den Rechtsweg einschlagen und dagegen klagen.