Benutzer whalesafer schrieb:
Zunächst mal den Umzug rechtzeitig mitteilen, so als wäre die neue Adresse vom Anbeiter versorgt, damit dem Anbieter Gelegenheit gegeben ist, seine Leistung an der neuen Adresse zu erbringen. Da er das trotzdem nicht tun wird (weil er es nicht kann), direkt nach dem Umzug mit der Frist von drei Monaten kündigen und ab dem Umzug Einwand wegen nicht erbrachter Leistung gegen die Rechnungen erheben. Für Abbuchungen, die trotzdem erfolgen, mit angemessener Fristsetzung Rückerstattung fordern und nach Verstreichen der Frist zurückbuchen lassen.
Tja, Vodafone, warum einfach wenn's auch kompliziert geht. Der Kunde wird es sich merken.
Wenn der Gesetzgeber schon meint, hier eingreifen zu müssen, dann wäre die einfachste Lösung, der Gesetzgeber verpflichtet jeden Anbieter auch einen Kurzläufer-Tarif bereitzustellen. Leider sind diese nicht weit verbreitet. Dann kann der Kunde wählen, ob er (vermutlich gegen monatlichen Aufpreis oder höhere Anschlussgebühr) seine Flexibilität behält.
Grundsätzlich halte ich es für problematisch, dass ein 2 Jahres-Vertrag durch Umzug obsolet werden kann. Der Kunde hält hier den geschlossenen Vertrag nicht ein. Der Gründe sind eigentlich irrelevant. Warum sollte die Risiken der vorzeitigen Vertragsbeendigung hier der Anbieter tragen?