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Bei sowas muss es eine Pflicht zum Weiterbetrieb geben


08.12.2017 15:29 - Gestartet von klaus1970
3x geändert, zuletzt am 08.12.2017 15:44
Da muss die Bundesnetzagentur halt verfügen, dass Media Broadcast verpflichtet ist die Anlage so lange weiterzubetreiben bis es einen Käufer gibt. Man kann den Privatradios doch nicht einfach den Saft abdrehen. UKW ist die Existenzgrundlage für jeden Radioveranstalter. Ich finde das Vorgehen von MB eine Riesenfrechheit, nur weil sie mit DAB eine Technologie pushen wollen, für die sich kaum jemand interessiert.
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[1] r o s s i n antwortet auf klaus1970
09.12.2017 09:42
Da muss die Bundesnetzagentur halt verfügen, dass Media Broadcast verpflichtet ist die Anlage so lange weiterzubetreiben bis es einen Käufer gibt.
Das beschweifle ich da die BNA auch möchte das die UKW Verbreitung mal ausläuft, käme ihr das eher Recht.
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[2] christian-w antwortet auf klaus1970
10.12.2017 14:27

einmal geändert am 10.12.2017 14:28
Benutzer klaus1970 schrieb:
Da muss die Bundesnetzagentur halt verfügen, dass Media Broadcast verpflichtet ist die Anlage so lange weiterzubetreiben bis es einen Käufer gibt.

Weil private Radioveranstalter seit Jahren technische Innovationen verteufeln und sich auf überholten Standards ausruhen, soll die BnetzA jetzt denen auch noch zur Seite stehen? Auf keinen Fall!

Das hat die Telekom mit ihrem gammeligen Kupfer-Netz leider schon hinbekommen (Breitbandförderung => Netzausbau mit Steuergeldern), das soll sich keinesfalls wiederholen. Wer Investitionen in die Zukunft verpennt hat Pech gehabt. Sonst sagt doch auch jeder "Der Markt regelt es", warum soll das bei TK und Rundfunk anders sein?