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Der BGH hat gar nichts abgeschafft!


30.11.2017 09:34 - Gestartet von Till Wollheim
2x geändert, zuletzt am 30.11.2017 09:37
Es entspricht schlicht nicht der Wahrheit, daß der BGH etwas abgeschafft haben soll. Es ist vielmehr lediglich so, daß er für mehr Rechtsstaatlichkeit gesorgt hat. Wenn nämlich der Kunde lügt - was eh deutlich häufiger der Fall ist als umgekehrt, dann hat der Händler nun ein kleine Chance an sein Recht zu kommen. Da aber die Beweislast in diesem Fall - wie üblich - beim Händler - da der Kläger - liegt, muß er schon stringent beweisen, daß er einen Anspruch auf den Kaufpreis hat. Konkret heißt das, er muß den Zugang der Ware beweisen! Bei einem Päckchen dürfte er da auf Schwierigkeiten stoßen!