Unwirksam

Editorial: Der BGH killt den Paypal-Käuferschutz

Nach erfolgreicher Zahlungs-Rückabwicklung kann der Verkäufer gegen den Käufer klagen. Das öffnet Tür und Tor für unseriöse Geschäftspraktiken.
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Das Urteil besitzt Sprengkraft: Der BGH hat in zwei Fällen zugunsten eines Online-Händlers und gegen den Käufer entschieden, dass der Händler vom Käufer erneut die Zahlung begehren kann, wenn der Käufer zuvor via Paypal bezahlt hatte, er dann aber sein Geld über den Paypal-Käuferschutz zurückbekommen hat, weil es Probleme gab: Ein Paket kam nicht an, es wurde minderwertige Ware geliefert etc. Der Paypal-Käuferschutz zerbröselt damit und ist künftig wertlos, egal, ob man damit eine Ebay-Auktion oder einen Einkauf in einem Online-Shop bezahlt hat. Zudem dürfte nicht nur Paypal von dem Urteil betroffen sein. Die A-bis-z-Garantie, die Amazon für Einkäufe bei Marketplace-Händlern gewährt, schützt aus denselben Gründen wie der Paypal-Käuferschutz künftig nicht mehr gegen gerichtliche Klagen unseriöser Händler.

Persönlich halte ich die Entscheidung für ein schweres Fehlurteil, das Verbrauchern viele, viele Millionen Euro kosten wird. Es dürfte damit ähnlich tragisch sein wie ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2001, das damals die Abrechnung von teuren 0190- und 0900-Nummern ausdrücklich selbst dann zuließ, wenn der über die Nummer vermittelte Dienst rechtswidrig war. Indem die Vermittlung dieser Nummern damals zum wertneutralen Hilfsgeschäft erklärt wurde, öffnete der BGH Tür und Tor für Dialer-Betrüger. Immerhin korrigierte der BGH seine eigene Linie bereits 2004 wieder, als er eine Klage der Berlikomm gegen eine Kundin auf Zahlung einer Dialer-Rechnung von 9 000 Euro ablehnte.

In Sachen Paypal korrigiert sich der BGH hoffentlich ähnlich schnell, denn andernfalls droht Online-Shoppern viel Ärger mit unseriösen Shop-Betreibern, sowie den Instanzgerichten eine Menge Arbeit. Das "Geschäftsmodell" ist dabei ganz einfach: Shop aufmachen, dank günstiger Preise viel über Ebay oder Amazon verkaufen, aber die Ware nicht oder nur in minderwertiger Qualität liefern. Ein Teil der Kunden bemerkt dabei nie, dass ihre Bestellung nicht (bzw. nicht richtig) ausgeführt wurde, und storniert folglich auch ihre Zahlung nicht. So weit gibt es dieses Geschäftsmodell bereits bisher. Die Steigerung ist dann künftig, die Kunden, die ihr Geld via Paypal Käuferschutz oder Amazon A-bis-z-Garantie zurückerhalten haben, über ein Inkasso-Unternehmen erneut zur Zahlung aufzufordern.

Online-Shopping-Betrug ist für die großen Plattformen schwer zu erkennen, weil er auf viele verschiedene Weise stattfindet. Nur ein Teil der Fälle ist besonders offensichtlich, weil hochwertige Elektronik zu auffällig niedrigen Preisen verkauft wird. Ebenso gibt es den Fall, dass die Accounts seriöser Händler gehackt werden. Oder ein zunächst seriöser Händler plötzlich unseriös wird.

Absurde Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung

BGH kill PayPal-Käuferschutz BGH kill PayPal-Käuferschutz
Bild: dpa
In der Pressemitteilung zum Urteil schreibt der Bundesgerichtshof: "Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend, dass die (mittels PayPal) getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn - wie in den vorliegenden Fällen geschehen - das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird." Die hier dargestellte Annahme des BGH ist jedoch absurd. Zwar hätte der Verkäufer mit Sicherheit gerne eine solche "stillschweigende Vereinbarung". Aber der Käufer, der bei ihm unbekannten Online-Shops oder -Händlern bewusst mit Paypal zahlt, um im Fall eines (Reklamations-)Falles vom Käuferschutz profitieren zu können, vereinbart mitnichten "stillschweigend" die Aushebelung ebendieses Käuferschutzes.

Hinzu kommt, dass es schon falsch ist, die Verwendung von Paypal als "Nebenabrede" des Kaufs zu betrachten. Paypal ist bei online-Händlern in der Regel tief in den Verkaufsprozess integriert. Das geht bis hin zur 1-Klick-Bestellung via Paypal, bei der dann auch die Adressdaten des Zahlungsempfängers von Paypal an der Verkäufer übermittelt werden. Angesichts der tiefen Integration ist aber Paypal nicht nur Zahlungsdienstleister, sondern Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.

Eines der Argumente des BGH für sein Urteil war, dass Paypal den ordentlichen Rechtsweg nicht verhindern darf. Lesen Sie auf Seite 2, welche Lösung statt des BGH-Urteils richtig wäre, um den Rechtsweg zu eröffnen.

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