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Ein Fall für die BEREC?


20.12.2017 17:47 - Gestartet von wolfbln
2x geändert, zuletzt am 20.12.2017 17:52
Wozu gibts in der EU eigentlich einen Head-Regulierer?

Die Gefahr ist groß, dass jetzt unter den gleichen EU-Regeln einzelne nationale Regulierer unterschiedliche Entscheidungen treffen.

Der A1 Free Stream ist wirklich identisch mit StreamOn der Telekom.

Im Downscaling der Videostreams ist das mit der Entscheidung der BNetzA kompatibel,

Beim EU-Roaming gibts aber Unterschiede. Während die Telekom überhaupt nichts rausgibt gilt für A1: "Q: Gilt A1 Free Stream auch im Ausland?
A:In der EU bzw. EWR haben Sie zusätzlich zum inkludierten Datenvolumen im Tarif 3 GB dabei. In Österreich hingegen surfen Sie unlimitiert."

Da dies aber ein nicht abtrennbarer Teil des Gesamttarifs ist wie A1 Go! ähnlich MagentaMobil müssten sie laut Regeln eine wesentlich höhere FUP haben und den Gesamtpreis des Pakets von €50+ zugrunde legen. Auch könnte die FUP eigentlich nur auf den Gesamttarif und nicht seine Einzelbestandteile gelten. Damit unterscheidet sich das ja gerade von den Vodafone Pässen.

Der Ausweg, den sie nehmen, ist dass sie Roamingim Gesamttarif korrekt umsetzen und in den A1 Go! Tarifen wirklich die begrenzten Ö-Daten mit den EU-Daten gleichsetzen. Aber beim A1 Free Stream ist das ja völlig unterschiedlich.

Ich befürchte auch bei Vodafone, die identische Pässe in vielen Ländern eingeführt haben ein heilloses Durcheinander.

Die Österreicher standen schon immer dem EU-Roaming kritisch gegenüber, weil sie ihre lokalen Preise in Gefahr sahen.