Zero Rating

"StreamOn" in Österreich rechtens

Der österreichische Mobilfunk-Netzbetreiber A1 darf seine StreamOn-ähnliche FreeStream-Option weiterhin anbieten. Einen Kritikpunkt hatte der Regulierer aber doch.
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A1 kann FreeStream weiter anbieten A1 kann FreeStream weiter anbieten
Foto: A1, Screenshot: teltarif.de
Während die Bundesnetzagentur Teile der StreamOn-Optionen der Deutschen Telekom für rechtswidrig erklärt und den Anbieter zu Nachbesserungen aufgefordert hat, darf der österreichische Mobilfunk-Netzbetreiber A1 seine vergleichbaren Angebote weiter anbieten. Das hat die österreichische Telekommunikationsbehörde RTR entschieden.

Ähnlich wie die Bundesnetzagentur im Fall von StreamOn beanstandet die RTR bei FreeStream allerdings auch die Bandbreitenbeschränkung für Videodienste. Wie es in einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Der Standard heißt, der sich auf den Bescheid der Behörde bezieht, handele es sich dabei um einen unzulässigen Eingriff via "Traffic Shaping". Das sei ein Verstoß gegen die Netzneutralität.

Zwei Monate Zeit für Nachbesserungen

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Foto: A1, Screenshot: teltarif.de
Der Marktführer unter den österreichischen Mobilfunk-Netzbetreibern hat eine achtwöchige Frist eingeräumt bekommen, um diese Einschränkung aufzuheben. Alle anderen Bestandteile von FreeStream seien wiederum mit dem Gebot der Netzneutralität "in gewissem Ausmaß" vereinbar. Dabei bleibt es offen, was unter dem "gewissen Ausmaß" zu verstehen ist.

Anders als StreamOn von der Deutschen Telekom bleibt FreeStream auch im EU-Ausland nicht komplett außen vor. Die Kunden können die Streaming-Dienste im Roaming zwar nicht unbegrenzt im Rahmen der Zero-Rating-Option nutzen. Immerhin 3 GB zusätzliches Datenvolumen stehen aber für die Audio- und Videoangebote im Ausland zur Verfügung.

Die deutsche Bundesnetzagentur hatte bei StreamOn beanstandet, dass die Deutsche Telekom die Auslandsnutzung generell ausschließt. Das ist beim Vodafone Pass derzeit ähnlich, wobei Vodafone bereits einen Passus in seine Tarifbestimmungen eingepflegt hat, nach dem sich der Netzbetreiber die Nutzung im Roaming bis zu einem Verbrauch von 30 GB pro Monat vorbehält.

Prüfung von Vodafone Pass läuft noch

Aktuell läuft beim Regulierer auch eine Prüfung von Vodafone Pass. Dabei sollen die gleichen Kriterien wie für die Prüfung anderer Zero-Rating-Optionen - etwa StreamOn - gelten. Die Vodafone-Pressestelle teilte auf Anfrage von teltarif.de mit, sie rechne möglicherweise noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung.

A1 hat dem Standard-Bericht zufolge die RTR-Entscheidung begrüßt. Der Kritikpunkt hinsichtlich der Bandbreitenbegrenzung von Videostreams führe dazu, dass man einen Teilaspekt nun sogar zum Vorteil der Kunden anpassen müsse. Da der Netzbetreiber die Rechtsauffassung des Regulierers nicht teile, behalte er sich dennoch rechtliche Schritte gegen die Entscheidung vor.

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