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Es gibt keine Versorgungspflicht


01.07.2017 17:43 - Gestartet von flatburger
bei welchem Anbieter soll ich dann den Ausbau einklagen?
mfG
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[1] trzuno antwortet auf flatburger
02.07.2017 14:06
Benutzer flatburger schrieb:
bei welchem Anbieter soll ich dann den Ausbau einklagen?


Natürlich beim Städte- und Gemeindebund.

Wer große Töne spuckt, der darf dann auch dafür verantwortlich sein, dass entweder die jeweilige Gemeinde oder ein Anbieter (zB per ausreichenden Fördermitteln) den Ausbau durchführt.