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Die ewig Gestrigen...


03.07.2017 07:15 - Gestartet von justii
Seit vielen Jahren ist ein Telefon-Basis Anschluss etwas, worauf die Menschen in Deutschland ein Grundrecht haben. Aber wenn ich mich daran Recht erinnere, gab es auch damals die ewig Gestrigen, die ewigen Bedenkenträger, die ewigen Problemeherbeireder .... So fehlen auch heute nur noch jene, die das Teufelswerk um unserer Seelen Willen nur ja kein Grundrecht werden lassen.
Aber, nur weil sich ein paar nicht vorstellen können, oder ein paar andere nicht vorstellen wollen (Lobbyismus ist ja in der kleinsten Nische zu finden), sollte die große Maße der Menschen nicht auf etwas verzichten müssen, das für die meisten heute weniger aus dem Leben weg zu denken ist als der Fernseher.
Wo und wie? Nun, Probleme sind da um sie zu lösen und nicht, um sie verkrampft festzuhalten. So könnte z.B. der regionale Netzbetreiber der "Ansprechpartner" sein, und die Bundesnetzagentur die Kontrollinstanz. So ist das ja eigentlich eh schon .... nur die Verbindlichkeit und die Möglichkeit für Ausreden würde sich ein wenig ändern. Und weil das den Netzbetzeibern wohl gar nicht gefallen würde, wird bei unserer lobbyhörigen Politik wohl alles beim Alten bleiben. So lange, bis es nicht mehr zu verhindern ist. Danke den ewig Gestrigen.
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[1] trzuno antwortet auf justii
03.07.2017 09:57
Benutzer justii schrieb:
Seit vielen Jahren ist ein Telefon-Basis Anschluss etwas, worauf die Menschen in Deutschland ein Grundrecht haben.

Das war und ist auch ganz einfach.

Bis auf ein paar wenige Neubaugebiete hat die Telekom diese Grundversorgungspflicht und die Kosten dafür wird bei der Kalkulation der TAL Großhandelspreise berücksichtigt.

So könnte z.B. der regionale Netzbetreiber der "Ansprechpartner" sein, und die
Bundesnetzagentur die Kontrollinstanz.

Tja, nur wer ist denn der regionale Netzbetreiber für "Breitband"?

Die Telekom ist es häufig ja nicht.

Aber die Doppelader zum Gebäude wollen die anderen Anbieter üblicherweise nicht verlegen, sondern sie zum Pauschalpreis von der Telekom anmieten.

...
Mit dem Aufbau von FTTH Netzen könnte man natürlich den Eigentümer des lokalen FTTH Netzes in die Pflicht nehmen.

Dazu müsste man aber die Bundesrepublik in Regionen aufteilen und jedem FTTH Anbieter nur Regionsweise eine Lizenz erteilen. Der Anbieter wäre dann für alle Grundstücke in der Region der FTTH Grundleistungsanbieter und müsste dort überall ausbauen wo es gewünscht wird.

Wenn man aber nicht mehr die Sahnestücke rauspicken darf, dann wird die FTTH Ausbaubereitschaft bestimmt abnehmen.
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[1.1] justii antwortet auf trzuno
03.07.2017 10:39
Benutzer trzuno schrieb:
Benutzer justii schrieb:
Seit vielen Jahren ist ein Telefon-Basis Anschluss etwas, worauf die Menschen in Deutschland ein Grundrecht haben.

Das war und ist auch ganz einfach.

Bis auf ein paar wenige Neubaugebiete hat die Telekom diese Grundversorgungspflicht und die Kosten dafür wird bei der Kalkulation der TAL Großhandelspreise berücksichtigt.

Ach, und genau eine solche Kalkulation und Berücksichtigung überfordert jetzt diese Technologie-Konzerne? Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht genau deshalb immer nur ein Konzern eine festgelegte Region per Breitband erschließen darf und die anderen dann dessen Technik mieten/nutzen können bzw. ggf sogar müssen.
Wenn es daran wirklich scheitert, dann "Armes Deutschland!"!!


So könnte z.B. der regionale Netzbetreiber der "Ansprechpartner" sein, und die Bundesnetzagentur die Kontrollinstanz.

Tja, nur wer ist denn der regionale Netzbetreiber für "Breitband"?
Die Telekom ist es häufig ja nicht.

Wie bereits gesagt: Auch wenn sie dies wollten, dürfen nicht alle Netzbetreiber sämtliche Regionen kreuz und quer erschließen sondern im Rahmen einer Ausschreibungen können sich alle bewerben und nur einer bekommt den Zuschlag. Und genau dieser eine ist dann Ansprechpartner in dieser Region. Dieser hat ggf. in der Region in der er sich beworben und den Zuschlag erhalten hat dafür zu sorgen, dass eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist. Neue Baugebiete weite außerhalb werden von den Gemeinden ja eh nicht mehr genehmigt. Es handelt sich also a) um ein kalkulierbares Risiko und b) um ein umlegbares Risiko, denn die Anwohner werden ihre Anschlüsse durchaus auch bei verschiedenen Anbietern buchen, so wie das auch bisher in bereits erschlossenen Regionen der Fall ist.

Ich höre immer viele (fadenscheinige) Ausreden, sehe aber nicht den geringsten Lösungswillen. DAS ist das erste und größte Problem.