Benutzer christian-w schrieb:
"spätestens mit Inbetriebnahme der ersten Frequenzen für DOCSIS 3.1 muss das alte Kabel-UKW weichen."
Ist das zwangsweise so?
Im Art. 34 des Bayerischen Mediengesetzes steht, dass im Kabel nach dem 31.12.2018 das Radio nicht mehr analog verbreitet werden darf. Unabhängig vom DOCSIS. Gilt auch für kleine Empfangsanlagen ab 10 Haushalten.
Als Alternativen im Kabel bleiben nur DVB-C, IP-Radio oder IP-Multicast. Nichts davon kurzfristig für die Massenanwendung tauglich. Oder außerhalb vom Kabel UKW und DAB+. Bei uns in einer Gegend mit etwa 30.000 Einwohnern 7 UKW Programme und ein BR DAB+ Multiplex mit überwiegend gleichen Programmen wie UKW.