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Kein Thema


03.03.2017 11:07 - Gestartet von *i
Warum legt man nicht gesetztlich fest das Anrufe bei der 110 oder 112 generell geortet werden dürfen, aber nur um den Notfallort ausfind machen zu können, und zwar wirklich nur dann und nicht um anonyme Tipgeber etc. auffindig zu machen.
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[1] MakeMeGreatAgain antwortet auf *i
03.03.2017 11:33
Deutsche Gesetze verhindern das... Das Orwellsche 1984 ist hier nicht erwünscht.
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[1.1] *i antwortet auf MakeMeGreatAgain
03.03.2017 11:37
Benutzer MakeMeGreatAgain schrieb:
Deutsche Gesetze verhindern das... Das Orwellsche 1984 ist hier nicht erwünscht.

Deswegen "gesetztlich festlegen", dann erlauben das die Gesetze. Und von einem Überwachungsstaat sollte man weit entfernt sein wenn das Gesetz ganz klar sagt "zu Ortung des Notfallortes" und sonst nicht.
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[1.1.1] Ortung über Funkzelle
cb* antwortet auf *i
03.03.2017 11:54
Die Ortung über die Funkzelle ist erlaubt (gesetzliche Regelung gegenüber den Netzbetreibern).

Es geht hier aber um eine Funktion deines Handys. Du müsstest also allen Herstellern vorschreiben, dass Anrufe auf 112/110
a) automatisch die GPS-Funktion aktivieren (ist bei mir meist aus), und
b) die Position übermitteln.

Im übrigen haben wir schon reichlich Gesetze, bei denen es eine Zweckbindung gibt, die aber regelmäßig ignoriert wird (z.B. Stille SMS...)

Benutzer *i schrieb:
Benutzer MakeMeGreatAgain schrieb:
Deutsche Gesetze verhindern das... Das Orwellsche 1984 ist hier nicht erwünscht.

Deswegen "gesetztlich festlegen", dann erlauben das die Gesetze. Und von einem Überwachungsstaat sollte man weit entfernt sein wenn das Gesetz ganz klar sagt "zu Ortung des Notfallortes" und sonst nicht.

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[1.2] Adam Riese antwortet auf MakeMeGreatAgain
24.07.2017 03:54
Benutzer MakeMeGreatAgain schrieb:
Deutsche Gesetze verhindern das... Das Orwellsche 1984 ist hier nicht erwünscht.

Das wäre schön. Aber 1984 wird gerade umgesetzt.

Die Ortung ist möglich und wird auch angewandt. Nur eben nicht mit GPS. Steht auch im Artikel. Das ist aber harmlos und hat mit 1984 nicht viel zu tun.

Viel kritischer sind:
Funkzellenabfragen bei Großveranstaltungen.
Stille SMS in großem Ausmaß.
Staatstrojaner.
Videoüberwachung.
Überwachung der Datenverkehrs an großen Internetknoten.
Mitlesen von Mails über SINA-Box.
Vorratsdatenspeicherung.
Mautdatenauswertung und demnächst eCall.
Erhebliche Ausweitung der Rechte des BND.
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[1.2.1] Ortung etc.
x-user antwortet auf Adam Riese
24.07.2017 09:56
Benutzer Adam Riese schrieb:

Viel kritischer sind:
Funkzellenabfragen bei Großveranstaltungen.
Stille SMS in großem Ausmaß.
Staatstrojaner.
Videoüberwachung.
Überwachung der Datenverkehrs an großen Internetknoten.
Mitlesen von Mails über SINA-Box.
Vorratsdatenspeicherung.
Mautdatenauswertung und demnächst eCall.
Erhebliche Ausweitung der Rechte des BND.

Zu Punkt 5 kommt jetzt neu und erschwerend hinzu:
die Möglichkeit des Ausspähens beim Video-Ident.

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[1.3] vom Endgerät bereitgestellt = unglaubwürdig :-)
krassDigger antwortet auf MakeMeGreatAgain
06.09.2017 14:30

2x geändert, zuletzt am 06.09.2017 14:34
Die meisten Handys können das, denn es wird in anderen Ländern auch eingesetzt. Bei uns im Gesetz steht, dass der Standort übermittelt werden muss, jedoch darf nur die (auf mehre hundert Meter ungenaue) Mobilfunkortung übertragen werden. Die genaue GPS-Ortung ist aber etwas, dass das Endgerät bereitstellt, und diese gilt nach dem Gesetz einfach mal pauschal als nicht vertrauenswürdig. Haben sich nun einmal Beamte ausgedacht und keine Praktiker.
Mit dem Trick per SMS macht man eigentlich nichts anderes als dieses vom Gesetz definierte Misstrauen umgehen zu können.

TR Notruf 1.0 Absatz 8.1.3
Der Telefondiensteanbieter ermittelt den [...] den Standort des Endgerätes des Notrufenden gemäß Abschnitt 6.2.3. Dabei stützt er sich ausschließlich auf Informationen aus dem Telekommunikationsnetz ab. Die Verwendung von Standortdaten, die vom Endgerät oder Endnutzer bereitgestellt werden können, [...] ist nicht zulässig.