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Nur da wo Öffentlichkeit ist...


27.11.2001 10:56 - Gestartet von netwriter
Ja, wenn eine große Öffentlichkeit die
Telekom zu erschlagen droht, mag dies generell zutreffen. Da, wo positive PR
für das Unternehmen Telekom möglich ist.

Ein anderer Fall ist aber, wenn so etwas
im kleineren Rahmen abläuft. So z.B.
bei mittelständischen Business-Kunden.

Die Telekom nannte für eine ADSL-Standleitung im Tarif "Interconnect"
als Zeitziel zunächst die 50., dann die 52. KW. Das war dem Kunden zu lang und er entschloss sich für eine SDSL-Standleitung bei einem Mitbewerber, der aufgrund eigener DSL-Technik im HTV der Telekom früher hätte liefern können.
Avisierter Liefertermin hier: 44. KW.

Die Rechnung wurde aber ohne die Telekom gemacht. Zum einen geschah das Verlegen der notwendigen Leitung (TAL - Aufgabe der Telekom) erst am 22.11.01 - obwohl dies früher möglich gewesen wäre - eine Woche später. Zum anderen wird die Freischaltung der fertig installierten Technik des DSL-Anbieters von der DTAG mutwillig hinausgezögert.
Dies, trotz immer wieder Anrufens bei der DTAG, die bis heute keinen verbindlichen Termin nennt - voraussichtlich wird es die 49. KW werden.
Faktisch ist es nur "ein Hebel umlegen" für die Telekom - also kein grosser Aufwand. Das Ganze führt aber - ohne Not - zu einer Verspätung von voraussichtlich rund 5 Wochen.

Was macht stattdessen die Telekom selbst?
Da sie merkt, dass sie mit dem Anbieter in Wettbewerbsdruck zum Thema DSL gerät,
hat sie blitzschnell für dieses Gebiet seit Wochenanfang (KW 48) DSL zur Verfügung gestellt - wohlgemerkt, anfangs war es die 52. KW.
Ist das nicht Verzögerung und Verzerrung
des Wettbewerbs?

So viel von mir zum Thema.

Netwriter
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[1] Kai Petzke antwortet auf netwriter
27.11.2001 11:07
Benutzer netwriter schrieb:

[Telekom-Taktik gegen Wettbewerber]

Ist das nicht Verzögerung und Verzerrung des Wettbewerbs?

Mit Sicherheit ist es das. Wobei es in solchen Fällen oft schwierig ist, herauszufinden, wo die Wahrheit liegt. Oft schieben Wettbewerber und Telekom sich ja gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Und uns wundert in diesem Zusammenhang immer wieder, dass nicht die Gerichte bemüht werden. Wenn die Telekom durch die verzögerte Erbringung von Leistungen, zu denen sie verpflichtet ist, den Wettbewerb verzerrt, dann kann man nach dem UWG-Gesetz sofort eine Einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirken. Das zugehörige Verfahren (Abmahnung, Fristsetzung, Antrag auf Erlass der EV, Erteilung der Verfügung) dauert je nach Dringlichkeit ca. 2 Tage bis maximal 2 Wochen.

Wir kennen ganz wenige Fälle, in denen Wettbewerber derartig gegen die Telekom vorgegangen sind. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.


Unabhängig davon: Dass die Telekom das eigene DSL schneller installiert, wenn man es anderswo beauftragt, ist uns aber auch schon aufgefallen.


Kai
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[1.1] netwriter antwortet auf Kai Petzke
27.11.2001 11:23
Hallo Kai Petzke,

es ist in diesem Falle eindeutig die Telekom. Im HVT ist seit längerem alles fertig installiert.
Das die Mitbewerber-Firma den Klageweg scheut scheint einleuchtend, ist sie doch letztlich in gewisser Abhängigkeit zur DTAG, da ja die Technik auch in anderen
HVT's eingesetzt werden soll und muss.

Unser 'rosa Riese' vertritt ja u.a. auch den Standpunkt des 'Aussitzens'. Auf dem Klageweg wird es einstweilige Verfügungen hageln müssen. Die Gesamtsituation wird sich aber wohl hierdurch in Bälde nicht ändern.

Netwriter

Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer netwriter schrieb:

[Telekom-Taktik gegen Wettbewerber]

Ist das nicht Verzögerung und Verzerrung des Wettbewerbs?

Mit Sicherheit ist es das. Wobei es in solchen Fällen oft schwierig ist, herauszufinden, wo die Wahrheit liegt. Oft schieben Wettbewerber und Telekom sich ja gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Und uns wundert in diesem Zusammenhang immer wieder, dass nicht die Gerichte bemüht werden. Wenn die Telekom durch die verzögerte Erbringung von Leistungen, zu denen sie verpflichtet ist, den Wettbewerb verzerrt, dann kann man nach dem UWG-Gesetz sofort eine Einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirken. Das zugehörige Verfahren (Abmahnung, Fristsetzung, Antrag auf Erlass der EV, Erteilung der Verfügung) dauert je nach Dringlichkeit ca. 2 Tage bis maximal 2 Wochen.

Wir kennen ganz wenige Fälle, in denen Wettbewerber derartig gegen die Telekom vorgegangen sind. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.


Unabhängig davon: Dass die Telekom das eigene DSL schneller installiert, wenn man es anderswo beauftragt, ist uns aber auch schon aufgefallen.


Kai