Hallo Kai Petzke,
es ist in diesem Falle eindeutig die Telekom. Im HVT ist seit längerem alles fertig installiert.
Das die Mitbewerber-Firma den Klageweg scheut scheint einleuchtend, ist sie doch letztlich in gewisser Abhängigkeit zur DTAG, da ja die Technik auch in anderen
HVT's eingesetzt werden soll und muss.
Unser 'rosa Riese' vertritt ja u.a. auch den Standpunkt des 'Aussitzens'. Auf dem Klageweg wird es einstweilige Verfügungen hageln müssen. Die Gesamtsituation wird sich aber wohl hierdurch in Bälde nicht ändern.
Netwriter
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer netwriter schrieb:
[Telekom-Taktik gegen Wettbewerber]
Ist das nicht Verzögerung und Verzerrung des Wettbewerbs?
Mit Sicherheit ist es das. Wobei es in solchen Fällen oft schwierig ist, herauszufinden, wo die Wahrheit liegt. Oft schieben Wettbewerber und Telekom sich ja gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Und uns wundert in diesem Zusammenhang immer wieder, dass nicht die Gerichte bemüht werden. Wenn die Telekom durch die verzögerte Erbringung von Leistungen, zu denen sie verpflichtet ist, den Wettbewerb verzerrt, dann kann man nach dem UWG-Gesetz sofort eine Einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirken. Das zugehörige Verfahren (Abmahnung, Fristsetzung, Antrag auf Erlass der EV, Erteilung der Verfügung) dauert je nach Dringlichkeit ca. 2 Tage bis maximal 2 Wochen.
Wir kennen ganz wenige Fälle, in denen Wettbewerber derartig gegen die Telekom vorgegangen sind. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.
Unabhängig davon: Dass die Telekom das eigene DSL schneller installiert, wenn man es anderswo beauftragt, ist uns aber auch schon aufgefallen.
Kai